Wenn
              die Trinkwasserversorgung in einer Stadtwerke AG oder GmbH organisiert
              ist, scheffeln viele Kommunen einen Gewinn aus dem Verkauf des
              Wassers - und verrechnen diesen Gewinn beispielsweise mit
              dem defizitären Öffentlichen Nahverkehr. Zur Bewältigung
              der dauerhaft defizitären Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge
              wird der kommunale Querverbund zur Zusammenfassung und Ergebnisverrechnung
              von gewinnbringenden mit dauerdefizitären Betrieben seit
              vielen Jahren von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung anerkannt.
              
          Jetzt
                aber hat der Bundesfinanzhof (BFH) die steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten
                im Rahmen des kommunalen Querverbundes als nicht zulässig
                eingestuft (Az.: IR32/06). Vom Urteil des obersten Finanzgerichtes
                ist nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
                (DStGB) insgesamt ein Verlustverrechnungsvolu-men von bis zu
                6 Mrd. € betroffen. Angesichts der mündlichen Verhandlung
                am 22.08.07 zum steuerlichen Querverbund vor dem Bundesfinanzhof
                hatte der DStGB davor gewarnt, die aus dem Querverbund resultierenden
                Steuerersparnisse zu streichen.
           
        
          "Wenn es
                  künftig nicht mehr möglich sein sollte, Gewinne
                    der Stadtwerke aus der Energieerzeugung mit Verlusten beim öffentlichen
                    Personennahverkehr steuerlich zu verrechnen, wird die Finanzierung
                    einer leistungsstarken kommunalen Infrastruktur in Frage gestellt."
        
        
           Die Bürgerinnen
              und Bürger würden die Verlierer dieser
                      Entwicklung sein. Angesichts der schwierigen finanziellen
              Lage in vielen Kommunen müsste vielerorts das Leistungsangebot
              in zahlreichen Bereichen der Daseinsvorsorge erheblich eingeschränkt
              oder gar ersatzlos gestrichen werden:
           
        
          "Wenn der öffentliche
                  Personennahverkehr ausgedünnt und
                            Bibliotheken, Museen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen,
                            Sportplätze
                            geschlossen werden müssen, hat dies schlimme gesellschaftliche
                            Auswirkungen",
        
        
           warnte der
                  Städte- und Gemeindebund. Weil die direkte oder
                              steuerliche Verrechnung von Gewinnbringern mit
                  dauerdefizitären
                              Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge insgesamt
                  zu Gute komme, müsse der steuerliche Querverbund weiterhin
                  möglich bleiben.
                          
          Das anders lautende
              Urteil des BFH wird erst dann verbindlich, wenn es im Bundessteuerblatt
              veröffentlicht
                    wird. Das kann in der Regel viele Monate bis Jahre dauern.
                    Bis dahin ist anzunehmen, dass
                                die Finanzämter nicht massiv gegen alle
                                Querverbünde
                                in Deutschland vor-gehen werden. Bis jetzt ist
                                zudem nur der Tenor des
                                Urteils bekannt. Mit der Veröffentlichung
                                der Urteilsbegründung
                                wird zum Ende des Monats Oktober 2007 gerechnet.
                          
          Weitere Auskunft: 
                Franz-Reinhard Habbel - Sprecher des DStGB
                Tel.: 030/77307-225
                E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de