Der
          bereits bei der letzten Wasserfachlichen Aus-prachetagung (WAT) im
          Jahr 2008 in Augsburg erwartete Entwurf für eine Neufassung der
          Trinkwasserverordnung (TVO) lag auf der diesjährigen WAT vor – und
          führte bei den in Berlin versammelten Wasserwerkern zu zwiespältigen
          Stellungnahmen (vgl. RUNDBR. 853/3-4). 
      Ziemlich
          erbost zeigten sich Wasserwerker darüber, dass neu in die TVO
          ein Parameter „Relevante
            Kontaminanten“ mit einem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter
            (µg/l) eingeführt werden soll. Damit will das Bundesgesundheitsministerium
            Spurenstoffe im Trinkwasser begrenzen, die nur teilweise oder noch
            gar nicht gesundheitlich bewertbar sind. 
      Die
          Wasserwerker befürchten
              demgegenüber, dass sie sich selbst an das Messer liefern,
              wenn sie einen unbekannten Spurenstoff ans zuständige Gesundheitsamt
              melden. 
      
        „Mit jeder freiwilligen Meldung laufen wir in Grenzwertverletzungsverfahren
                    hinein.“ 
      
      Dies
          ziehe zudem den Zwang zum Bau von immer neuen Aufbereitungsstufen nach
          sich – was im Übrigen als
                  Verstoß gegen
                  das Verursacherprinzip einzustufen sei. Die Wasserwerker lehnten
                  deshalb eine Reglementierung
                  der Spurenstoffe ab und verweisen darauf, dass bislang Spurenstoffe
                  in aller Regel von den Wasserwerken selbst analytisch aufgespürt
                  und den Behörden gemeldet worden seien. 
      Wenn
          jetzt aber ein grenzwertbewehrter Parameter „Relevante Kontaminanten“ in
                die TVO aufgenommen würde, „werden wir einen Teufel
                tun und weiterhin nach Spurenstoffen suchen, wenn wir uns damit
                das eigene
                Grab schaufeln“, so Prof.
                Dr. HANS MEHLHORN, Technischer Geschäftsführer der
                Bodenseefernwasserversorgung und führender Verbandsfunktionär
                in deutschen Wasserversorgungswirtschaft. 
      Im
          Gegensatz zu einer Reglementierung von „Relevanten Kontaminanten“ wurde
                  es seitens der Wasser-werker begrüßt, dass man im
                  Bundesgesundheitsministeriums bei den „Coliformen Bakterien“ den
                  bisherigen „nationalen
                  Sonderweg“ in der TVO aufgeben wolle. Analog zur EG-Trinkwasserrichtlinie
                  sollen „Coliforme Bakterien“ in der TVO-Novelle
                  nicht mehr als »harter Parameter« gelistet werden.
                  Dauerhafte Befunde an „Coliformen Bakterien“ hatten
                  nach dem bisherigen TVO-Reglement nach dreißig Tagen
                  ein Abkochgebot nach sich gezogen (s.
                  RUNDBR. 908/3-4). 
      Begrüßt
                    wurde von den Wasserwerkern auf der WAT2009 auch die vorgesehene
                    Aufnahme
                    eines Urangrenzwertes
                    von 10 µg/l
                    (s. 898/4, 896/4 u. 867/2-3).
                    Zufrieden zeigten sich die DVGW/BGW-Verbandsspitzen,
                    dass nach aktuellen Untersuchungen des Bundesamtes für
                    Strahlenschutz radioaktive Nuklide natürlicher Herkunft
                    in den von den deutschen Wasserwerken genutzten Rohwasservorkommen „kein
                    Problem“ seien.
                    Allerdings vertrete man in DVGW und BGW die Auffassung, dass
                    die Untersuchungsmethodik für die Gesamtrichtdosis EU-weit
                    festgeschrieben werden sollte.