Einer der Aufreger
              in der anstehenden Novelle der Trinkwasserverordnung (TVO) war
              die Aufnahme eines Urangrenzwertes in den Parameterkatalog der
              TVO. 
          Vergleichsweise
              hohe Urankonzentrationen in einigen Trinkwasserversorgungen sowie
              in Mineralwässern hatten in den letzten Jahren mehrmals
                für ein großes Presseecho gesorgt. Das Bundesgesundheitsministerium
                hatte deshalb vorgesehen, nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes
                den Urangehalt im Trinkwasser auf 10 Mikrogramm pro Liter
                zu begrenzen. Nach Auffassung der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt
                würde dieser Wert selbst bei stetigem Genuss jegliche Gesundheitsgefährdung
                für alle Bevölkerungsgruppen ausschließen - auch
                für Säuglinge. Die
                Konsumentenorganisation Food Watch hatte – eben mit dem Blick auf Säuglinge
              - demgegenüber
                  einen Wert von 2 Mikrogramm pro Liter eingefordert.
           Aus anderen
                    Gründen war der 10 Mikrogramm-Grenzwert für Uran
                    auf Bedenken der EU-Kommission gestoßen. Dort musste
                    nämlich
                    der Novellenentwurf zur Prüfung eingereicht werden. Im
                    sogenannten Notifizierungsverfahren checkt die Kommission,
                    ob die Neufassung
                    nationaler Verwaltungsvorschriften konform mit allen einschlägigen
                    EU-Bestimmungen ist. 
          Die Dienststellen
              der Europäischen
                    Kommission hatten im Rahmen der Notifizierung der geplanten
                    deutschen Trinkwasserverordnung
                    de facto ein Veto zur vorgesehenen Einführung des 10
                    Mikrogramm-Grenzwertes für Uran eingelegt und die deutschen
                    Behörden aufgefordert,
                    eine Rechtfertigung für ihr Vorgehen vorzulegen. Die
                    Europäische
                    Kommission befürchtete, dass durch den niedrigeren deutschen
                    Grenzwert für Trinkwasser in der Folge politischer Druck
                    entstehen könnte, diesen Grenzwert auch EU-weit für
                    Tafelwasser einzuführen. Und dies wiederum könnte
                    den Warenverkehr bestimmter europäischer Tafelwässer
                    behindern. Verwiesen wurde darauf, dass die Weltgesundheitsorganisation
                    (WHO) bei Uran
                    einen Wert von 15 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser empfiehlt.
                    Der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
                    (BDEW) sowie der BUND forderten am 15. Juni 2010 in einer
                    gemeinsamen
                    Pressemitteilung, das Veto der EU-Kommission zurückzuweisen:
           
        
          "Der BUND
                  lehnt die Kritik der EU-Kommission an dem deutschen Grenzwert und
                  die geforderte Anhebung des Grenzwertes für Uran über
                        den Wert von 10 Mikrogramm pro Liter ab. Die hohe Trink-wasserqualität
                        in Deutschland darf durch die Europäische Kommission
                        nicht aufs Spiel gesetzt werden",
        
        
                              erklärte
              SEBASTIAN SCHÖNAUER, wasserpolitischer Sprecher
                          des BUND. Und im Hinblick auf gleichlange Spieße
                          gegenüber
                          der Mineralwasserbranche forderte der BDEW:
           
        
          „Der neue
                  Urangrenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter muss ebenso wie die anderen
                  Grenzwerte auch für Tafelwasser gelten."
        
        
                          Nachdem
              die EU-Kommission im Notifizierungsverfahren mit Stirnrunzeln reagiert
              hatte, antwortete das
                      Bundesgesundheitsministerium mit einer Stellungnahme auf
                      die merkantilen Kommissionsbedenken.
                                Seither
                                hat man von der EU-Kommission nichts mehr gehört.
                                Insofern wird im Bundesgesundheitsministerium
                                angenommen, dass das Notifizierungsverfahren
                          gebongt sei. 
          Als nächstes
              ist jetzt noch die Zustimmung der Bundesländer erforderlich.
                                  Derzeit lässt sich noch nicht
                                  abschätzen, ob der Novellenentwurf via
                                  Bundeskanzleramt bereits in die nächste
                                  Bundesratssitzung am 15. Okt. einge-schleust
                                  wird oder erst zur Sitzung am 5. Nov. 2010.
                                  Der Novellenentwurf wurde
                                  in enger Abstimmung mit den Bundesländern
                                  erarbeitet. Gleichwohl könnte es sein,
                                  dass einzelne Bundesländer im Bundesratsverfahren
                                  versuchen werden, noch Mehrheiten für
                                  Modifizierungen der TVO-Neufassung zu finden.
                                  Bestreben aller
                                  Bundesländer ist es, mögliche
                                  Zusatzbelastungen von ihren Länderbehörden
                                  fernzuhalten – falls
                                  es an anderer Stelle keine entsprechenden
                                  Entlastungen gibt. Einen superknappen Überblick über
                                  wesentliche Inhalte der Trinkwasserverordnung
                          findet man auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums:
                          www.bmg-bund.de              - Aufgaben - Trinkwasser