Der
              Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.10 der novellierten Trinkwasserverordnung
              (TVO) seine Zustimmung gegeben. Eines der wichtigsten Highlights
              der überarbeiteten TVO: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen
              gibt es jetzt endlich einen Grenzwert für das toxische Schwermetall
              Uran in Höhe von 10 Mikrogramm pro Liter (s. RUNDBR. 953/2-3,
              898/4, 896/4 u. 867/2-3). 
          Allerdings bedauern
              der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
              und die Umweltverbände,
                dass der Bundesrat nicht die von der Bundesregie-rung vorgeschlagenen
                Regelungen zur Radioaktivität mitgetragen hat. Mit Unterstützung
                des BDEW haben Fachbeamte einen Leitfaden erarbeitet, wie die
                Radioaktivität
                im Trinkwasser entsprechend der EG-Trinkwasserrichtlinie überwacht
                werden kann. Vor allem Bayern – das eh gern den Stachel
                gegen Brüssel löckt – erschienen die Vorgaben
                zur Überwachung
                der Radioaktivität viel zu bürokratisch. 
          Dabei ist
                  der Leitfadenentwurf sehr pragmatisch orientiert. Nur die
              Wasserversorgungen müssen auf Radioaktivität überwacht
              werden, bei denen aufgrund eines Screenings einiges darauf hindeutet,
              dass
                  aufgrund der geogenen Verhältnisse oder anderer Umstände
                  tatsächlich auch mit radioaktiven Stoffen und Gasen im
                  Trinkwasser zu rechnen ist. 
          Der BDEW forderte
              deshalb am 26.11.10 alle Beteiligten
                    auf, „jetzt schnellstmöglich eine Einigung über
                    eine weitergehende, untergesetzliche Regelung in dieser Frage
                    herbeizuführen".
                    
          Wir haben uns
              in diesem Sinne ebenfalls schriftlich an die Ministerpräsidenten
                      und Umweltminister der Bundesländer gewandt. U.a. haben
                      wir darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuellen Debatte
                      um die
                      Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, der erhöhten
                      Leukämieraten im Umkreis des abgesoffenen Atommülllagers
                      in Asse und der verschobenen Geschlechterverhältnisse
                      bei Neugeborenen im Umkreis von deutschen und schweizerischen
                      Atomkraftwerken
                      ein Verzicht auf eine Erhebung der Radioaktivität in Trinkwässern
                      der Öffentlichkeit verdächtigt vorkommen könnte.