Wie
              der wasserwirtschaftliche Fachinformations-dienst „EUWID-Wasser/Abwasser“ in
              seinen Aus-gaben vom 17. und vom 24.10.06 aus dem Ausschuss für
              Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments („IMCO“)
              meldete, strebt man dort tatsächlich an, dass Konzessionen
              künftig EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Der Ausschuss
                habe die EU-Kommission aufgefordert, eine EG-Konzessionsrichtlinie
                zu erarbeiten. Die Berichterstatterin, BARBARA WEILER (SPD),
              habe allerdings in Aussicht gestellt, dass in der Konzessionsrichtlinie
                Ausnahmen für den Wasser- und Abwasserbereich vorgesehen
                werden könnten. 
          Im Hinblick
              auf die Bildung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (privat-public-partnerships,
                  ppp) hatte sich der
                  Ausschuss nicht dazu entschließen können, eine EG-ppp-Richtlinie
                  zu fordern. Die angesichts einiger Urteile des europäischen
                  Gerichtshofes (EuGH) obsolet gewordenen ppp-Gesellschaften (s. RUNDBR. 835/2-3) sollten
                  statt mit einer bindenden Richtlinie nur durch eine interpretierende „Mitteilung“ der
                  EU-Kommission locker reglementiert werden.
           Der Verzicht
              der Ausschuss-Mehrheit auf eine ppp-Richtlinie war auf den Widerstand
              von WEILER gestoßen.
                  Nach Ansicht von WEILER würde eine bloße „Mitteilung“ die „Rechtsunsicherheit“,
                  die nach den EuGH-Urteilen eingetreten sei, nicht beseitigen.
                  Die von WEILER geforderte ppp-Richtlinie im Sinne der EuGH-Urteile
                  würde künftig beispielsweise verunmöglichen,
                  dass eine Kommune den Auftrag für die Abwasserbeseitigung
                  ohne EU-weite Ausschreibung an ihre halbprivate Stadtwerketöchter
                  vergibt (s. 835/3). 
          Ein rigider
              Ausschreibungswettbewerb bei beabsichtigten Vergaben an ppp-Gesellschaften
              sei „ein
                    gutes Instrument für mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz
                    bei Ausschreibungen und trage auf diesem Wege dazu bei,
                    Kor-ruption zu bekämpfen“,
                    wird WEILER in EUWID zitiert. Dabei hat WEILER wohl das
                    allzu innigliche Verhältnis von Stadtverwaltungsspitzen
                    und kommunalen Mandatsträgern mit den privaten Anteilseignern
                    ihrer gemischtwirtschaftlichen Stadtwerketöchter im
                    Auge (siehe beispielsweise die schlagzeilenträchtigen „Lustreisen“ von
                    Stadträten nebst Gemahlinnen nach Venedig und Mailand
                    auf Kosten von E.ON). 
          Das Vergaberecht
              soll lt. Beschluss des Binnenmarktausschusses
                      im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit übrigens
                      nicht greifen. Wenn sich also Kommunen zusammen schließen,
                      um gemeinsam die Trinkwasserversorgung und/oder die Abwasserentsorgung
                      zu betreiben, dann soll dies entgegen der Befürchtungen
                      von BGW und kommunalen Spitzenverbänden weiterhin
                      nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegen.
                      Voraussetzung sei allerdings, dass der Zweckverband seine
                      Leistungen nicht
                      am Markt
                      anbietet, sich also beispielsweise nicht darum bemüht,
                      seine Expertise bei der Kanalsanierung außerhalb
                      des Zweckverbandgebietes anzubieten. Laut EUWID soll das
                      Plenum
                      des EU-Parlaments über
                      die Empfehlungen des Bin-nenmarktausschusses im Nov. 2006
                      beschließen.