aktualisiert:
20. September 2009
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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WiB–Fragen
an BundestagskandidatInnen
zur ÖPP-Problematik!
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Sehr
geehrter Herr / Sehr geehrte Frau …..,
wir
sind ein seit 2003 bestehender bundesweiter Zusammenschluss
von
lokalen Initiativen für den Erhalt der öffentlichen
Wasserwirtschaft. Darüber hinaus setzen wir uns generell
für den Erhalt und die Stärkung der öffentlichen
Daseinsvorsorge ein. Im Juni haben wir uns mit einem Brief
an die derzeitigen Abgeordneten des Deutschen Bundestags
mit der Aufforderung gewandt, die geplanten gesetzlichen
Maßnahmen zur weiteren Förderung sogenannter Öffentlich
Privater Partnerschaften (ÖPP) zu stoppen. Diesen Brief
sowie den seinerzeit beigefügten Anhang mit weiteren
Fakten und Argumenten gegen den angeblich unwiderstehlichen
Vorzug von ÖPP-Projekten finden Sie auf unserer Internetseite
www.wasser-in-bürgerhand.de .
Wir
bitten Sie, sich zur Vermeidung von hier zu langen Ausführungen
dort Brief und Anhang anzusehen und uns folgende Fragen
zu beantworten:
-
Sind
Sie mit uns der Auffassung, dass die bisher quer
durch fast alle
Parteien getragene Politik, wesentliche
staatliche Aufgabenerfüllungen zugunsten der Privatwirtschaft und
den vorgeblich überlegenen Regeln eines Wettbewerbs
auf einem möglichst freien Markt zurückzudrängen,
einer gründlichen und kritischen Überprüfung
bedarf? Wenn nein,
warum nicht?
-
Haben
Sie sich bereits mit laufenden ÖPP-Projekten
und deren ökonomischer Bewertung, insbesondere auch
der rechtlichen Risiko- und der langfristigen finanziellen
Folgenabschätzung befasst? Wir verweisen dazu unter
anderem auf die von uns zitierten Stellungnahmen der Rechnungshöfe.
Wenn ja, wie stellen Sie sich zu den tatsächlich überprüften
bzw. überprüfbaren Ergebnissen und Bewertungen?
Wenn nein, werden Sie sich in Ihrem jetzigen oder zukünftigen
politischen Wirkungskreis diesem Themenbereich
widmen und mit welcher Grundorientierung?
-
Teilen
Sie unsere Einschätzung, dass die bisher bei
der ÖPP-Gesetzgebung (ÖPP-Beschleunigungsgesetz
von 2005 und geplantes „ÖPP-Vereinfachungsgesetz“)
geübte Praxis, die Gesetzestexte fast vollständig
von Wirtschaftsverbänden und Anwaltsfirmen vorformulieren
zu lassen, eine demokratisch fragwürdige Privatisierung
legislativer Arbeit und eine faktische Aushebelung des für
Parlamentarier verpflichtenden Gemeinwohlgedankens bilden?
Oder sind Sie vielmehr der Auffassung, dass sich das allgemeine
Wohl am besten über privatwirtschaftliche Lobbyarbeit
verwirklichen lässt?
-
Werden
Sie sich in Ihrer politischen Arbeit dafür
einsetzen, für bereits bestehende und in der Planung
befindliche (lokale, regionale) ÖPP-Projekte volle Transparenz
der Vertragsbestimmungen für die verantwortlichen politischen
Gremien herzustellen und eine umfassende, von neutraler Stelle
vorzunehmende Kostenabschätzung auf echter
Vergleichsbasis vorzunehmen?
-
Sind
Sie wie wir der Meinung, dass zur Förderung
transparenter Vertragsgestaltungen und Entscheidungsprozesse
sowie demokratischer Kontrollmöglichkeiten ein bundesweites, öffentlich
zugängliches ÖPP-Register mit Nennung
der Vertragspartner, der Finanzvolumina, der Laufzeiten
und der in den Verfahren
beteiligten Beraterfirmen geschaffen werden sollte?
Mit
freundlichen Grüßen
Wasser
in Bürgerhand
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Antworten:
- Fraktion DIE
GRÜNEN
(4.9.2009)
"Wir
Grünen setzen uns schon lange für den Erhalt
der kommunalen Wasserwirtschaft ein. Wir sind der festen Überzeugung,
dass Verantwortung und Kontrolle über Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung im kommunaler Hand bleiben sollen. Wasserqualität
und Versorgungssicherheit sind in Deutschland sehr gut. Die
Grundlagen für diesen Erfolg haben die kommunalen Wasserversorger
gelegt. Sie haben bewiesen, dass sie der Aufgabe einer qualitativ
hochwertigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gewachsen
sind. Diese Kompetenz muss langfrsitig gesichert werden. Wasser
ist das Lebebensmittel Nr. 1.
Den
Antrag der Koalitionsfraktionen "Faire Wettbewerbsbedingungen
für ÖPP schaffen" haben wir abgelehnt.
Wir halten öffentlich-private Partnerschaften nicht grundsätzlich
für verkehrt. Sie müssen jedoch im Einzelnen genau
geprüft werden. Zahlreiche ÖPP-Projekte waren im Endeffekt bereits teurer,
als die vorherige Form der Leistungsbeschaffung. Überzogene
Effizienzversprechungen sind unredlich. Bisher gibt es nur
sehr wenige Beispile für gelungene ÖPP-Projekte.
Das von
Ihnen erwähnte ÖPP-Vereinfachungsgesetz
liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Mit
freundlichen Grüßen"
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- Ulrike
Gottschalck, SPD,
Bundestagskandidatin Wahlkreis Kassel (15.9.2009)
"vielen
Dank für Ihr Schreiben. Privatisierung von öffentlichen
Gütrn ist ein sehr wichtiges Thema, daher beantworte
ich sehr gerne Ihre Fragen.
Ja,
ich stimme Ihnen zu, Betriebe die zur staatlichen Aufgabenerfüllung
dienen, sollten nur in den seltensten Fällen in private
Hände. So begrüße ich es, dass die Bahn nicht
privatisiert wurde und dass es dies unter einer Regierung
mit SPD-Beteiligten auch nicht geben wird. Grundsätzlich
bin ich der Meinung, dass der Staat keine wichtigen Aufgaben öffentlicher
Daseinsvorsorge in private Hände geben sollte. Privatisierungen
sollten sehr gut überlegt sein und an strenge Richtlinien
geknüpft werden.
Ja,
ich habe mich auch schon sehr ausführlich mit ÖPP
befasst. Als Fraktionsvorsitzende der SPD im Landkreis Kassel
musste ich mich mit dem Thema beschäftigen. Durch Öpp
konnten wir unsere Schulen im Landkreis sanieren und unseren
Kindern gute Bedingungen für den Unterricht ermöglichen.
Die Entscheidung haben wir sehr sorgfältig abgewogen.
Die ÖPP-Verträge sollten definitiv transparent
sein. Eine neutrale Kostenüberprüfung wird von
den Rechnungshöfen vorgenommen. Sie sind dafür
ein gutes Instrument.
Lobyismus
ist grundlegend gesehen, nichts schlimmes, auch die Arbeit
Ihres Verbandes ist ja Lobby-Arbeit im weitesten
Sinne. Die Frage ist nur, höre ich auf die Lobbyisten?
Ich bin der Meinung, dass man sich die Meinungen der unterschiedlichen
Lobby-Gruppen anhören sollte, aber ganz gewiss nicht
von ihnen Gesetze schreiben lassen.
Mit
freundlichen Grüßen
Ulrike Gottschalk"
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