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9. Mai 2005

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

 

aus: BBU-Wasser-Rundbrief vom 22.4.2006

Abwasserprivatisierung:
Was kostet ein Magdeburger?

 

 

Bei der Privatisierung des Magdeburger Abwasserbetriebes zum 1. Jan. 2006 wurde nicht der Abwasserbetrieb für 160 Mio. Euro verkauft - sondern die Magdeburger Gebührenzahler, meint UWE HALBACH in seinem Abwasser-Newsletter. HALBACH macht dazu folgendes „Gedankenexperiment“, in dem der Magdeburger Städtische Abwasserbetrieb (SAM) mit all seinen Kanälen, Anlagen und Beschäftigten in die Wüste verpflanzt wird:

„Was wird er dann wohl wert sein? Wer wird ihn dort kaufen wollen? Sehen Sie, die Magdeburger Stadtentwässerung ist in der Tat nicht einen Cent wert. Den Wert erhält sie nämlich erst in Verbindung mit dem Magdeburger. Es wurde demnach tatsächlich nicht die Magdeburger Stadtentwässerung verkauft, sondern verkauft wurden mittelbar die Magdeburger. Der Magdeburger in seiner Eigenschaft als Gebührenzahler ist also die eigentliche Begierde des Objektes!"

Mit dem Verkauf des kommunalen Abwasserbetriebes seien die Magdeburger erstens zu „einer Ware geworden“ und zweitens müssten die Magdeburger künftig „den eigenen Verkaufswert zuzüglich einem Gewinn selber erwirtschaften“. Den Aufkäufern des Magdeburger Abwasserbetriebes sei somit „eine eine hochkarätige effiziente Beratungs- und Managementleistung“ zu bescheinigen, der „die Stadt nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen hatte oder entgegensetzen wollte“. Nach dieser sarkastischen Anmerkung zur Gleichwertigkeit zwischen Privatier und Stadt bei der Verkaufsverhandlung rechnet HALBACH anschließend aus, was ein Magdeburger Gebührenzahler wert ist:

„Wir dividieren schnell 140 Mio. Euro durch die 229.800 Einwohner von Magdeburg. Das ergibt einen sehr guten Preis von 609 €/Gebührenzahler.“

Damit sei ein Magdeburger Gebührenzahler „1,8 mal wertvoller“ als ein Dresdener Gebührenzahler. In Dresden war bei der Teilprivatisierung des Dresdener Abwasserbetriebes an den GELSENWASSER-Konzern (s. 748/2, 788/1) „kürzlich nur ein Preis von 330 €“ pro Gebühren- und nun Entgeltzahler erzielt worden. „Dafür muss der Magdeburger aber auch 1,8 mal mehr leiden.“ Denn zur unauffälligen Erhöhung der Rendite stünden den Privatiers zahlreiche Möglichkeiten offen:

„Wussten Sie, dass beispielsweise bereits eine Gebührenerhöhung von nur 0,10 €/m³ Abwasser bei 229.800 Einwohnern und einem angenommenen Abwasserabfall von täglich 110 Litern Abwasser je Einwohner (ca. 40 m³ jährlich je Einwohner) zu „unauffälligen“ jährlichen Mehreinnahmen von 919.000 € führen? Überlegungen, die Privatisierung kontrollieren zu können, sind eher theoretischer Natur. Welcher Stadt ist es bisher gelungen mit den bescheidenen kommunalen und teils chaotischen Möglichkeiten Konzerne zu kontrollieren? So etwas schaffen nicht einmal Regierungen.“

Seine grundsätzlichen Anmerkungen zum Verkauf des Magdeburger Abwasserbetriebes beschließt HALBACH mit folgenden (national getönten?) Worten:

„Kommunaleigentum könnte heute ein Mittel zum Schutz der Bevölkerung gegen allzu mächtige ausländische Wirtschaftsinteressen sein, wenn wir denn nur ein klein wenig klüger handelten.“

In seinem nächsten Newsletter musste HALBACH den Wert der Magdeburger angesichts des Verkaufs der Braunschweiger Abwasserbetriebe allerdings schon wieder relativieren:

„Mit einem Verkaufspreis von 933 €/Bürger (238 Mio. € Euro dividiert durch 255.000 Braunschweiger) ist nun der Braunschweiger gegenüber seinen Leidgenossen in Dresden und Magdeburg das teuerste Opfer.“

Die genaue Wertermittlung eines verkauften Gebührenzahlers ist dem Fokus
http://www.institut-halbach.de/?did=948
zu entnehmen. Der digitale (und meistens arg philosophie- und „humor“lastige) Newsletter der Abwasserberatungsfirma von UWE HALBACH kann kostenlos über die Homepage
abonniert werden (vgl. 794/2 731/1-3, 679/1).


Dass bei einem Verkauf eines kommunalen Abwasserbetriebes de facto nicht der Bestand an Kanälen und Kläranlagen verkauft wird, sondern die künftigen Abwassergebühren veräußert werden, ergibt sich übrigens schon aus der Rechtslage: Solange die kommunale Abwasserentsorgung (noch) als Pflichtaufgabe der Kommunen - und damit als hoheitliche Aufgabe - gilt (s. RUNDBR. 821/1-3), darf ein kommunaler Abwasserbetrieb gar nicht verkauft werden! In kunstvollen Organisationsmodellen veräußern die Kommunen deshalb nicht den Wert der Abwasseranlagen an sich, sondern verkauft werden die hochgerechneten Gebühren, die die BürgerInnen dann künftig nicht mehr an die Stadt, sondern mittelbar an den privaten Abwasserdienstleister zahlen.

(Anm. BBU).

 

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