aktualisiert: 
	       28. April 2008 
	      
	    
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        Pressemitteilung
        RA Stefan Sarrach, 24.4.2008       
                          Der
                    Abwasserstreit in Rauen 
          Familie Plenzke ist moralischer Sieger - Zwangsmaßnahmen heute
          ausgesetzt  
         
        Hintergrund 
        
          
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            Am
                  heutigen Donnerstag ging der "Abwasserstreit" in
                  Rauen, die seit Montagmorgen andauernde Belastung durch eine
                  ständig drohende Ersatzvornahme des Zweckverbandes Wasserversorgung
                  und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland mit Polizeieinsatz
                  auf dem Grundstück der Familie Plenzke zu Ende. Nach einem
                  von der Polizei vermittelten Gespräch konnte heute Nachmittag
                  eine Lösung in der juristisch und politisch festgefahrenen
                  Situation gefunden. Die Erklärung von Stefan Sarrach nach
                  diesem Gespräch wird nachfolgend dokumentiert. Am Ende
                  der Erklärung finden Sie eine Zusammenfassung der Hintergründe
                  des Konfliktes. 
              Stefan
                  Sarrach:  
              
                "Familie Plenzke hat erreicht, dass Zweckverbände
                      mit den Menschen nicht machen können, was sie wollen. Sie
                      sind, wir alle hier sind seit Montag die moralischen Sieger gegen
                      einen übermächtig scheinenden Zweckverband, der die
                      Gerichte noch (!) auf seiner Seite hat. Die Zwangsvollstreckung
                      ist vorerst ausgesetzt.  
                Das
                      ist der ständig wachsenden Solidarität von Bürgern,
                    dem zivilgesellschaftlichen Engagement von Bürgern zu danken.
                    Herzlichen Dank dafür. Zu danken ist Vertretern der Landespolitik,
                    Frau Kaiser, Frau Adolph und Frau Steinmetzer-Mann als Mitglieder
                    des Landtages, die hier vor Ort waren.Auch die Besonnenheit der
                    Polizei war mustergültig. Wir haben heute auf Vermittlung
                    der Polizei zum Gespräch mit dem Zweckverband zurückfinden
                    können.  
                Im
                      Ergebnis wird der förmliche Belagerungszustand des Grundstückes
                    der Familie Plenzke beendet, die Ersatzvornahme, der Zwang, wird
                    nicht stattfinden. Familie Plenzke wird selbstbestimmt den geforderten
                    Anschluss an die Kanalisation herstellen und geordnet ihre Nutzwasserrückgewinnungsanlage
                    vorläufig abschalten. Insofern beugen wir uns im Augenblick
                    der von Gerichten für zulässig erklärten Gewalt
                    des Zweckverbandes, aber die Nutzwasserrückgewinnungsanlage
                    wird nicht zerstört und ist jederzeit wieder in Funktion
                    zu setzen.  
                Das
                      was hier in Rauen geschehen ist, war kein "Abwasserkrieg".
                    Es ist der Beginn einer notwendigen politischen und juristischen
                    Auseinandersetzung darüber, ob Bürger in diesem Land
                    gezwungen werden können, alles Abwasser an Zweckverbände
                    abgeben zu müssen. Familie Plenzke ist schon jetzt auf dem
                    Weg zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg und in ganz
                    Brandenburg verfolgt man interessiert, was wir schon jetzt erreicht
                    haben, noch erreichen wollen und erreichen werden.  
                So
                      wie 1999 von der Politik versprochen, sollen Bürger
                    nicht behindert und bestraft werden, wenn sie ihr Wasser mehrfach
                    nutzen wollen. Sie sollen nicht gezwungen werden, alles Abwasser
                    den Zweckverbänden "andienen" zu müssen,
                    sie sollen vielmehr bestärkt werden, ihre ökologisch
                    sinnvollen Wasseraufbereitungsanlagen zu betreiben. Diesem Ziel
                    kamen wir einen bedeutenden Schritt näher. Das Eilverfahren
                    vor dem Verfassungsgericht ist nicht mehr nötig, die Verfassungsbeschwerde
                    umso mehr.  
                Mit
                      dieser jetzt möglichen Verfassungsbeschwerde werden
                    wir erreichen, dass die falsche Auffassung der Verwaltungsgerichte,
                    wonach der Anschluss- und Benutzungszwang nötig sei, weil
                    es keine gesetzliche Abwasserüberlassungspflicht gibt, korrigiert
                    wird. Der Landtag wollte eine solchen Abwasserüberlassungspflicht
                    im Wassergesetz ausdrücklich nicht und das Verfassungsgericht
                    wird dazu dank dem Wirken und Durchhalten der Familie Plenzke
                    Recht sprechen müssen. Aber auch dank Frau Groger aus Briesensee,
                    die jeden Tag hier in Rauen war. Das hilft dann allen, die in
                    Brandenburg zwangskanalisiert wurden, obwohl sie nur ihr Wasser
                    mehrfach nutzen wollten, statt kostbares Trinkwasser zu verschwenden." 
                 
               
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              Nichtalphabetischer Glossar  
                oder 
                Die Hintergründe des Abwasserstreits in Rauen aus
                unserer Sicht 
              (am Ende dieser Darstellung finden Sie Links zu relevanten Dokumenten
                und Presseberichten) 
               
             
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            1.
                      Der Streit  
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               Der moralische Sieg der Familie
                  Plenzke und ihrer Mitstreiter, den Ihnen Stefan Sarrach oben
                  am Ende einer
                ereignisreichen
                    Woche beschrieb, ist das (nur) vorläufig letzte Kapitel in einer
                    sehr viel längeren Geschichte. 
              Stellvertretend für viele Menschen im Land streitet die
                    Familie Plenzke seit Jahren für ihre Befugnis, das auf ihrem
                    Grundstück anfallende Wasser ökologisch wiederzuverwenden.
                    Streitgegner ist der Zweckverband für Trinkwasserversorgung
                    und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umwelt, der den
                    sog. Anschluss- und Benutzungszwang gegenüber der Familie
                    Plenzke durchsetzen will.                 
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            2.
                      Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) 
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               Der ABZ findet sich in Brandenburg
                  in § 15 der Gemeindeordnung.  
              Der Umfang, der Inhalt und die
                  genaue Zielstellung dieser Befugnis (der Gemeinden oder der
                  beliehenen Zweckverbände, den Anschluss der Grundstücke
                  an ihr Ver- und Entsorgungsnetz fordern zu dürfen) ist
                  umstritten. Wohl auch, weil sich diese Befugnis nur aus einer
                  schwierigen Gesamtschau des bundes- und landesrechtlichen Wasserrechts
                  und auch der europäischen Vorgaben sinnvoll bestimmen
                  lässt.  
              Gesetzgeberische Grundintention
                  eines ABZ war es einmal, den Gemeinden zu ermöglichen,
                  vor den Vorgaben der Volksgesundheit eine zentrale Wasserbehandlung
                  auf die Beine zu stellen, die ökonomisch (wegen der Anzahl
                  der Angeschlossenen) machbar und ökologisch verantwortlich
                  ist.  
              Diese Grundidee ist zunächst
                  absolut richtig. Sie ist aber nicht die einzige Idee im Staate.
                  Erst recht nicht in Brandenburg.  
              In Brandenburg postulierte schon
                  im Jahre 1999 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz
                  und Raumordnung in einem Rundschreiben die politische Vision
                  eines abwasserfreien Grundstückes.               
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            3.
                      Abwasserfreies Grundstück / Mehrfachnutzungsanlagen 
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               Das abwasserfreie bzw. abflusslose
                  Grundstück ist ein Grundstück, auf dem Brauchwasser
                  mehrfach ökologisch aufbereitet und wiederverwendet wird. 
              Solche Grundstücke sind
                  heute keine Vision mehr: wachsendes Umweltbewusstsein unter
                  den Menschen und neue, erschwingliche Technologie haben sie
                  tausendfach in die Realität gebracht. 
              Auch auf dem Grundstück
                  der Familie Plenzke existiert diese von Fachfirmen errichtete
                  und überwachte Technologie, die es ermöglicht, Wasser
                  durch Aufbereitung mehrfach und damit ökologisch sinnvoll
                  zu verwenden. Wasser, das anderenorts nach einmaliger Benutzung
                  verschwenderisch im Abfluss verschwindet, erfährt bei
                  Plenzkes größere Wertschätzung. Es durchläuft
                  mehrere Reinigungsstufen und kann danach den Teich füllen
                  oder die Blumen blühen lassen. Zwecke - für die ansonsten
                  wertvolles Trinkwasser verschwendet würde. 
              Familie Plenzke besteht übrigens
                  gar nicht darauf, ihr häusliches Schmutzwasser vollständig
                  zu behalten oder es etwa selbst zu entsorgen. Solches Wasser,
                  für das nach mehreren Aufbereitungen kein Wiederverwendungszweck
                  mehr gesehen wird, möchten die Plenzkes gerne ganz regulär
                  in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten.  
              Wie viele andere Zweckverbände
                  im Land auch, erhebt der Fürstenwalder Verband aber gleichsam
                  einen Abwasserbeseitungsanspruch auf jeden Tropfen, sofort
                  nachdem er den Hahn verlassen hat.  
              In dieser Anspruchshaltung bestärken
                  die Verbände leider bislang die Brandenburger Verwaltungsgerichte.               
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            4.
                      Die Verwaltungsgerichte 
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               Die Menge der Verfahren und
                  die Entscheidungsmaßstäbe der ergangenen Entscheidungen
                  können hier nicht angemessen besprochen werden.  
              Relevant für die gesamte
                  Entscheidungspraxis ist aber vor allem die Annahme der Gerichte,
                  der Brandenburger Gesetzgeber habe es gleichsam versehentlich
                  versäumt, eine Abwasserüberlassungspflicht der Grundstückseigentümer
                  im Wasserrecht ausdrücklich zu regeln. Aus diesem Grund
                  müsse der Abschluss- und Benutzungszwang der Gemeindeordnung
                  eben so verstanden werden, dass er diese Pflicht bereits enthalten.So
                  verfestigte sich eine Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte,
                  wonach eine Mehrfachnutzung von Wasser erschwert oder sogar
                  völlig ausgeschlossen wird.               
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            5.
                      Der Gesetzgeber 
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               War der Gesetzgeber aber tatsächlich
                  so vergesslich, wie die Gerichte es vermuteten? Wir sind überzeugt
                  davon, dass der Gesetzgeber ganz bewusst darauf verzichtet
                  hat, eine Abwasserüberlassungspflicht zu normieren. Wir
                  meinen, es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, sich an die
                  Stelle des Gesetzgebers zu setzen. Wir hoffen, dass auch zu
                  diesem Punkt die Verfassungsbeschwerde der Familie Plenzke
                  für alle Interessierte im Land Klarheit bringen wird.
                  Denn die dezentrale Mehrfachnutzung von Wasser ist ökologisch
                  sinnvoll und dies nicht nur für die Grundstückseigentümer,
                  sondern auch für die Gesellschaft.               
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            6.
                      Die Gesellschaft 
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               Wir alle tragen die Lasten,
                  die durch ökologisch falsche Verhaltensweisen von Individuen
                  oder Unternehmen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
                  Denn wir alle leben in der Umwelt, die durch solche Verhaltensweisen
                  geschädigt wird. Wir alle aber aber profitieren auch davon,
                  wenn einzelne Menschen beginnen, ihre Verhaltensweisen umzustellen.
                  Durch die Mehrfachnutzung wird von einem Haushalt weniger energieintensives
                  Trinkwasser dem zentralen Netz entnommen und natürlich
                  auch weniger Schmutzwasser dem zentralen Netz wieder zugefügt.
                  Wenn auch die Integrität der Umwelt im allgemeinen Interesse
                  liegt, dann ist Mehrfachnutzung allgemeinwohlnützlich. 
              Die Frage ist dann, ob auch
                  der Zweckverband Fürstenwalde und Umland von sich sagen
                  könnte, dass er der Umwelt nützt?               
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            7.
                      Schließlich: Der Zweckverband 
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               Der Zweckverband Wasserversorgung
                  und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland verrieselt
                  das gesammelte Abwasser nach drei Reinigungsstufen auf alten,
                  bereits belasteten Rieselfeldern. Gegen diese Praxis gab es
                  schon seit Mitte der 90ziger Jahre zunehmende Bedenken bei
                  der zuständigen Unteren Wasserbehörde Oder-Spree.
                  Diese drückten sich zunächst in der mehrmaligen Befristung
                  der Erlaubnis für die Verrieselung und in der Herabsetzung
                  der zulässigen Wassermengen aus, deren Verrieselung man
                  duldete. Ab 2006 konnte die befristete Verrieselungs-Duldung überhaupt
                  nicht mehr verlängert werden. Aber auch eine neue Genehmigung
                  ist seit Jahren mangels Erlaubnisfähigkeit wegen Verstoßes
                  gegen die Grundwasserverordnung nicht erteilbar. Um die zentrale
                  Entsorgung nun nicht lahm zu legen, schloss das Landesumweltamt
                  mit dem Zweckverband "ersatzweise" einen öffentlich-rechtlichen
                  Vertrag, der den Verband u.a. auch zu Eigenkontrollen von (Grund)wasserqualitäten
                  anhält. 
              Das Landesumweltamt musste jedoch
                  erleben, dass der Zweckverband trotz mehrmaliger Aufforderung
                  mit Fristsetzung solche Unterlagen nicht beibrachte, die für
                  das Zulassungsverfahren so unentbehrlich waren, insbesondere
                  zu einem angepassten technischem Konzept - um eine erlaubnisfähige
                  Lösung zu finden.Bis heute wurden die gestellten Auflagen
                  vom Verband nicht alle erfüllt und weiter angemahnt. 
              Das Ministerium für Landwirtschaft,
                  Umwelt und Verbraucherschutz kam zu der Einschätzung,
                  dass die weitere Nutzung der Rieselfelder aus Gründen
                  des Grundwasserschutzes nicht in Frage kommt. 
              Genau so aber verfährt
                  - bis heute - der Zweckverband. 
              Eine Stellungnahme der Forschungsstelle
                  Umweltrecht an der Universität Hamburg kam zu der Einschätzung,
                  dass die Abwasserentsorgungspraxis des Verbandes formell und
                  materiell rechtswidrig und der Weiterbetrieb der zentralen
                  Kläranlage illegal sei. Auch der soeben erwähnte öffentlich-rechtliche
                  Vertrag vermag daran nicht zu ändern: denn dieser Vertrag
                  sei seinerseits nichtig. Zitat: "(...) ein subordinationsrechtlicher
                  Vertrag nach § 54 VwVfG ist dann nichtig, wenn ein Verwaltungsakt
                  mit entsprechendem Inhalt nichtig wäre." Mit anderen
                  Worten: Weil die wasserrechtliche Einleiterlaubnis dem Verband
                  nicht erteilt werden konnte, kam auch ein Vertrag nicht in
                  Frage.               
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            8.
                      Fazit: 
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               Wir meinen, kein Mensch darf
                  mit den Mitteln des Rechtes verpflichtet werden, sich an rechtswidrigem
                  Verhalten des Staates beteiligen zu müssen. Wenn der Zweckverband
                  rechtswidrig Abwasser entsorgt, so kann es nicht rechtmäßig
                  sein, die Bürgerinnen und Bürger zu zwingen, ihr
                  Abwasser in dessen System zu leiten. 
              Als besonders dreist muss im Übrigen
                  ein Flyer des Zweckverbandes bezeichnet werden, in dem die
                  Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, den Zweckverband
                  bei seinem rechtswidrigen Handeln zu unterstützen.  
              Den Flyer finden Sie unter dem
                  LINK: http://www.fuewasser.de/KLAER.htm               
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            9.
                      Dokumente und Medien 
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               a) Stellungnahme der Forschungsstelle
                  Umweltrecht der Universität Hamburg 
              b1) Antwort der Landesregierung
                  auf die Kleine Anfrage von Stefan Sarrach, MdL (Rechtsgrundlage
                  für den Weiterbetrieb der zentralen Kläranlage Fürstenwalde),
                  Drs. 4/5964 
              b2) Kleine Anfrage von Stefan
                  Sarrach, MdL an die Landesregierung 
  (Schnelle bürgerfreundliche und umweltgerechte Lösung für Fragen
  der zentralen Abwasserentsorgung in Fürstenwalde finden, Drs. 4/6176 
              c.) Rundfunk Berlin Brandenburg
                  vom 22.04.2008 
              d.) Rundfunk Berlin Brandenburg
                  vom 23.04.2008:  
              e) Märkische Allgemeine
                  Zeitung vom 23.04.2008 
              f.) Berliner Zeitung vom 24.04.2008 
              g.) Märkische Allgemeine
                  Zeitung vom 25.04.2008 
              h. )Lausitzer Rundschau vom
                  25.04.2008 
              i.) Zu weiteren "Vorhaben" des
                  Fürstenwaldener Zweckverbandes beachten Sie bitte auch
                  diesen Artikel der Märkischen Oderzeitung. 
                   
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