Das
              Amt Lieberose/Oberspree- wald überzieht die 240 Einwohner
              von Briesensee mit Abwasserbescheiden. Die Leute sollen zahlen
              für eine Leistung, die sie nicht bestellt haben. Im Februar
              2000 entschieden die Gemeindevertreter des damals noch selbstständigen
              Dorfes gegen einen Anschluss- und Benutzungszwang für die
              Grundstücke, wenn die Bürger selbst Anlagen betreiben,
              die den gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit und Umweltschutz
              entsprechen. Trotzdem ließ das Amt Lieberose Leitungen verlegen
              und brachte die Leute mit juristischen Kniffen dazu, sich dem teuren
              Verfahren auszuliefern.
           Nur
              bei Doris Groger beißen sie bis heute auf Granit. Nicht
              umsonst wurde die couragierte Frau erst zur Bürgermeisterin,
              jetzt zur Ortsteilbürgermeisterin gewählt. Gegen den Bescheid,
              den Anschluss und die Bauarbeiten zuzulassen, legte sie Widerspruch
              ein. Denn eine Fachfirma hatte ihr eine Nutzwassergewinnungsanlage
              errichtet, in der alles gesammelt wird, was im Haus anfällt.
              Anschließend geht es gereinigt in den Teich mit Koi und Silvesterkarpfen.
              Ein Gutachten der Cottbuser Hygiene bescheinigt der Anlage Badewasserqualität
              mit Tendenz zum Trinkbaren. Aber das interessiert Amtsdirektor Bernd
              Boschan wenig. Ihm kommt es darauf an, durch möglichst viele
              Anschlüsse die überdimensionierte Kläranlage halbwegs
              rentabel zu machen.
          »Auch
              die Gerichte«, erklärt Doris Groger entnervt, »sagen,
                dass es ihnen allein um das Gesetz geht, nicht um die Ökologie.« Doch
                selbst darüber können Juristen trefflich streiten. Nicht
                alle meinen, man müsse sich dem Anschlusszwang beugen. Nach
                einem Urteil des Landesverfassungsgerichtes kann »das bezogene
                Frischwasser mehrfach genutzt werden, muss aber nach der letzten
                Nutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt
                werden.« Was aber, wenn die letzte Nutzung im Wässern
                des Gemüsebeetes besteht? Muss dann für die Belange der öffentlichen
                Abwasserbeseitigung extra Wasser zugekauft werden?
           Vernichtend
              für die Behörde kommt der Familie ein Gutachten
                  der Technischen Universität Hamburg-Harburg zu pass. Die Hamburger
                  Fachleute meinen, dass das Einleiten von »nutzbarem Wasser« nicht
                  nur »eine Vergeudung der wichtigen Ressource Wasser in einer
                  trockenen Region« wäre, sondern möglicherweise den
                  Straftatbestand der Gewässerverunreinigung erfülle.
           Weil
              ihr mitgeteilt wurde, dass der Bagger Mittwoch anrücken
                    sollte, beantragte Doris Groger Anfang der Woche Polizeischutz von
                    Wohnung und Hof und wartete gleichzeitig auf das letzte Urteil des
                    Landgerichts. Das Gericht legte dann in einer schwammigen Begründung
                    nahe, den Zwangsanschluss zu dulden. Die Beamten, auch von der anderen
                    Seite zu Hilfe gerufen, halfen nur dem Bautrupp. Auf engstem Raum
                    und nur mit dem Spaten wurde der Anschlussschacht gesetzt, das Rohr
                    nach draußen verlegt – am Donnerstag sollte es
                    weiter gehen.
           Doch
              daraus wurde nichts. Denn noch gilt das Grundgesetz und die Unverletzlichkeit
              des Eigentums, es sei denn, es
                      ginge
                      von ihm
                      eine Gefahr aus. Das zu bestätigen, weigerten sich die Beamten. Und
                      der Gerichtsbescheid war ohne Unterschrift geblieben, wie sich beim
                      näheren Hinsehen herausgestellt hatte.