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	       2. Januar 2019 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief, 13. Dezember 2018 
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Trinkwasserrichtlinie:   
      Privilegierung des Trinkwassers auf der Kippe? 
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        Einer  der bemerkenswerten Punkte des Entwurfs zur Neufassung der  EG-Trinkwasserrichtlinie war im Febr. 2019 die Privilegierung des  Trinkwassers gegenüber dem Flaschenwasser: In ihrem  Novellenentwurf hatte die  EU-Kommission empfohlen, den  Flaschenwasserwahn aktiv entgegenzutreten. In Restaurants soll  Trinkwasser kostenlos angeboten und die Trinkwasserversorger sollen  Brunnen und andere öffentlich zugängliche Trinkwasserzapfstellen  einrichten. In einer Einschränkung des Flaschenwasserkonsums sah die  EU-Kommission auch einen Baustein ihrer Strategie gegen  Kunststoffmüll und Mikroplastik. Denn immer mehr Flaschenwasser wird  in PET-Flaschen verkauft, bei denen das Recycling nur ungenügend  funktioniert.  
      Die in den Medien als „Charmoffensive für das  Trinkwasser“ titulierte Privilegierung des Trinkwassers  gegenüber dem Flaschenwasser ist jetzt aber gefährdet. Denn  inzwischen hat sich der Ministerrat über den Novellentwurf gebeugt.  Und in manchen EU-Mitgliedsstaaten macht die  Flaschenwasserindustrie  mächtig Druck, damit ihre Interessen in der neuzufassenden  Trinkwasserrichtlinie nicht zu kurz kommen. Die Beratungen im  Ministerrat stehen unter hohem Zeitdruck. Wenn es mit der Novelle der  Trinkwasserrichtlinie noch etwas werden soll, muss die neugefasste  Richtlinie noch vor der Neuwahl des EU-Parlaments im Mai 2019  verabschiedet werden. Und damit das klappt, müssen sich  EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat in den  Trilog-Verhandlungen auf eine Kompromissfassung einigen. In dieser  Ausgabe des WASSER-RUNDBRIEFS wird zusammengefasst, welche  Stellungnahmen der Umweltausschuss des EU-Parlaments und das  EU-Parlament selbst zu den Inhalten des Novellenentwurfs abgegeben  haben. Bei den Beschlussfassungen von Ausschuss und Parlament im Okt.  2018 war die Privilegierung des Trinkwassers noch kein Streitpunkt.  Dafür wurde über andere Aspekte gestritten.  (Der Novellenentwurf  der Kommission ist in den RUNDBRIEFEN ausführlich vorgestellt worden.) 
      
        
          
            Warum ist die  Privilegierung  
             des Trinkwassers so  wichtig? 
             Trinkwasserversorger dürfen  sich aus Wettbewerbsgründen nur sehr vorsichtig gegen den  Flaschenwasserwahn aussprechen. Wenn Wasserwerke in der Vergangenheit  allzu keck auf die hohen Kosten des Flaschenwassers und dessen  denkbar schlechte Ökobilanz hingewiesen haben, wurden sie mit  Abmahnungen und Unterlassungsklagen überzogen – beginnend bei  250.000 Euro aufwärts. Wenn die Privilegierung des Trinkwassers  gegenüber dem Plastikflaschenwasser in der neuen  Trinkwasserrichtlinie der EU Bestand haben sollte, würden die Karten  wettbewerbsrechtlich neu gemischt. Mit dem Segen der  Trinkwasserrichtlinie im Hintergrund müssten die Wasserversorger  weniger schaumgebremst gegenüber dem Flaschenwasserwahn auftreten.  Insofern ist es verständlich dass die Flaschenwasserindustrie  derzeit in Brüssel alle Hebel in Bewegung setzt, um die vorgesehene  Privilegierung des Trinkwassers wieder aus dem Richtlinienentwurf  streichen zu lassen. Und umgekehrt engagieren wir uns, dass der  Flaschenwasserindustrie in Brüssel kein Stich gelingt. 
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EU-Parlament  positioniert sich  
zur Trinkwasserrichtlinie 
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        Am  23. Okt. 2018 hat das EU-Parlament (EP) seine Stellungnahme zur  geplanten Neufassung der 20 Jahre alten EG-Trinkwasserrichtlinie  (98/83/EG) aus dem Jahr 1998 beschlossen. In vielen Punkten ist das  EP von der Entwurfsfassung abgewichen, die die EU-Kommission im Febr.  2018 vorgelegt hatte. Die Verbände der deutschen Wasserwirtschaft  (DVGW, BDEW, VKU und Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft)  haben sich halbwegs befriedigt zur Beschlusslage des EU-Parlaments  geäußert. Die Verbände hatten in zahlreichen Punkten massive  Kritik am Novellenentwurf der Kommission formuliert. In den nächsten  Notizen werden die wichtigsten Änderungen in der Parlamentsfassung  vorgestellt. 
       In seiner Positionierung ist das EU-Parlament im  Wesentlichen der Beschlusslage des EU-Umweltausschusses gefolgt.  Gleichwohl hat das Plenum in seiner Abstimmung über 224  Änderungsanträge auch eigene Akzente gesetzt. Im weiteren Prozedere  muss sich jetzt noch der Ministerrat zur Neufassung der  Trinkwasserrichtlinie positionieren. Dazu muss ein Kompromiss  zwischen den unterschiedlichen Ansichten der EU-Mitgliedsländer  gefunden werden. Wenn der Ministerrat sein Votum abgegeben hat, wird  der „Trilog“ starten – also die Schlussverhandlungen zwischen  den ExpertInnen aus dem federführenden EP-Umweltausschuss, dem  Ministerrat und der EU-Kommission. Um die Novelle der Richtlinie noch  vor der Neuwahl des EU-Parlaments im Mai 2019 verabschieden zu  können, werden die Trilogverhandlungen unter hohem Zeitdruck stehen.  Angestrebt wird, dass der Ministerrat seine Positionierung bis zum  Dezember 2018 beschließen soll. 
       Ob das fristgerecht klappen wird,  ist aber nicht sicher, weil die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie  in der österreichischen EU-Präsidentschaft eher nur eine geringe  Priorität hat. Weiter untenstehend wird darüber informiert, dass  einige Akteure nicht in jedem Fall traurig wären, wenn der ganze  Novellierungsprozess noch zum Scheitern gebracht werden könnte.  Schon die Abstimmung im EU-Parlament am 23.10.18 war nicht gerade  überwältigend gewesen: Zwar hatten 300 Abgeordnete für den  Parlaments-Entwurf und nur 98 gegen den Entwurf gestimmt – aber 274  Abgeordnete hatten sich der Stimme enthalten. Eine Synopse zwischen  der Kommissions- und der Parlamentsfassung findet sich auf 
      http://www.europarl.europa.eu/sides/ 
        getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+ 
        A8-2018-0288+0+DOC+XML+V0//DE 
       
       
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Trinkwasserrichtlinie:   
Zielvorgaben zur Leckagebekämpfung 
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          Eine  eigene Duftmarke hat das EU-Parlament - über die Empfehlungen des  Umweltausschusses hinausgehend - bei der Leckagebekämpfung gesetzt.  Nach Art. 4  Abs. 2 a) sollen die EU-Mitgliedstaaten bis  zum 31. Dezember 2022 nationale Zielvorgaben für die Reduzierung von  Wasserleckagen erstellen. Die Zielvorgaben sollen dann  bis zum 31.  Dezember 2030 erreicht sein. 
         In dem Zusammenhang könnte es von Interesse sein, dass bei der  Internationalen Normungsorganisation (ISO) derzeit eine Norm zum  Management bei der Reduzierung von Wasserverlusten in  Trinkwasserversorgungssystemen in Arbeit ist. In der Working Group 6  des Technischen Komitees 224 der ISO verhandeln Experten über die  Details der geplanten ISO  24528 „Water loss“.  Bei deutschen Experten ist es auf Erstaunen gestoßen, dass in  südeuropäischen Ländern und bei nicht wenigen Consultern das  Druckmanagement als probates Mittel zur Einschränkung von  Wasserverlusten aus löchrigen Wasserversorgungsystemen anerkannt  wird: Während der Nacht wird der Druck im Leitungssystem abgesenkt.  Mit abnehmendem Druck quillt automatisch weniger Trinkwasser aus dem  schadhaften Leitungssystem aus. Mit dieser schlitzohrigen  Herangehensweise kann man sich dann bestätigen lassen, dass man  erfolgreich die Wasserverluste um X Prozent reduziert hat. Deutsche  Rohrnetz-Experten setzten sich in der Working Group 6 dafür ein,  dass es demgegenüber auf die tatsächliche Rehabilitierung des  Leitungssystems ankommen muss.  
        Es bleibt zu hoffen, dass die  Beschlusslage des EU-Parlaments in Art. 4, Abs. 2 a) in der geplanten  Neufassung der Trinkwasserrichtlinie die deutsche Positionierung in  der ISO unterstützen wird. 
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              Der  Water Safety Plan muss  
              alle sechs Jahre neu auf den Tisch 
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          Die  ganzheitliche Risikobewertung vom Einzugsgebiet der Brunnen bzw. der  Quelle über die Förderung, die Aufbereitung, Speicherung und  Verteilung bis zur Wasseruhr muss nach dem Willen des EU-Parlaments  alle sechs Jahre überprüft und ggf. an neue oder geänderte  Gefährdungslagen angepasst werden. Die Verpflichtung zur  Aktualisierung des entsprechenden Water Safety Plans alle sechs Jahre  nimmt keine Rücksicht mehr auf die Größenklasse des  Wasserversorgers (siehe Art. 7 bis 10). Bei der Risikobewertung für  Oberflächengewässer, aus denen Trinkwasser entnommen wird, soll  auch Mikroplastik Berücksichtigung finden – sobald eine entsprechende  Analysenvorschrift ausgearbeitet und genormt sein wird. 
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              Was  der Wasserversorger  
              gegenüber den Kunden offenbaren muss 
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          Bei  den umstrittenen Informationsverpflichtungen in Art. 13 und Anhang IV  hat das EU-Parlament einige wenige Verpflichtungen gestrichen – vor  allem Verpflichtungen, die eh keinen Sinn machen. Im handwerklich  schlecht gemachten Kommissionsentwurf war beispielsweise das Gebot  enthalten, dass die Wasserversorger die Kosten der Abwassersammlung  und –reinigung zu deklarieren hätten. Zumindest in Deutschland  sind die meisten Wasserversorger aber gar nicht für den  Abwassersektor zuständig – und haben dementsprechend auf die  diesbezüglichen Daten  keinen Zugriff.  
        Die meisten der  Informationsgebote, an denen die deutschen Wasserwirtschafsverbände  Anstoß genommen hatten, bleiben aber auch im Richtlinienentwurf des  EU-Parlaments enthalten. Dazu gehören u.a. Angaben über die   Kostenstruktur, die Verwaltungs- und Eigentumsstruktur sowie über  die Investitionen und das Handling von Verbraucherbeschwerden. Auch  die „delegierten Rechtsakte“ wurden vom EU-Parlament nicht  gestrichen. Hinter den „delegierten Rechtsakten“ wittern die  deutschen Wasserwirtschaftsverbände die Gefahr, dass die  EU-Kommission mit Hilfe eines demokratisch nicht legitimieren  Ausschusses von Wissenschaftlern im Alleingang künftig nicht nur  redaktionelle, sondern auch inhaltliche Änderungen an der Richtlinie  vornehmen könnte. Das EU-Parlament hat bei „delegierten  Rechtsakten“ keinerlei Einflussmöglichkeiten mehr. 
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              Trinkwasserrichtlinie: 
              BMWi sichert dem BDEW Unterstützung zu 
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          Die  Neufassung der Trinkwasserrichtlinie war bereits auf der  Wasserwirtschaftlichen Haupttagung 2018 des Bundesverbandes der  deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Sept. in Berlin  (siehe WASSER-RUNDBR. 1137/1-4)	diskutiert worden.  
        Dr.  Ulrich Nußbaum vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  (BMWi) hatte auf dem BDEW-Kongress in seinem Grußwort erklärt, dass  man seitens der deutschen Regierung   keine Standard-Aufweichung  wolle. Auch eine Aufblähung der Wasserqualitätsrichtlinie zu einer  allumfassenden Wasserversorgungsrichtlinie sei in Berlin nicht  gewünscht. Ferner lege man Wert darauf, dass bei der Novelle der  Richtlinie das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibe. Falls es auf  nationaler Ebene schon bessere Standards geben würde, dürfe Brüssel  keinen Zwang zur Übernahme schlechterer Standards ausüben.  
        Auch  Dr.-Ing. Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident und Vorsitzender des  Vorstandes der Berliner Wasserbetriebe, hatte in seinem Grußwort an  die in Berlin versammelten Wasserwerker dafür plädiert, die  Trinkwasserrichtlinie als reine Qualitätsrichtlinie zu erhalten.  Simon hatte sich ferner gegen eine drohende Überbürokratisierung,  verschärfte Probenahmezyklen und überbordende  Informationsverpflichtungen gewandt. Kritische Daten der  Wasserversorger müssten geschützt bleiben. Deshalb dürfe es nicht  zur der im Novellenentwurf geforderten „kompletten  Offenlegung“ der Geschäftsdaten kommen. Einige kritische Punkte habe man durch  die Lobbyarbeit der Wasserversorger in Brüssel bereits bereinigen  können. Seitens der deutschen Wasserversorger müsse man noch daran  arbeiten, dass das Herausfallen der Indikatorwerte wieder rückgängig  gemacht werde.  
        Nußbaum sicherte dem BDEW auch im Hinblick auf den  Erhalt der wichtigen Indikatorparameter die Unterstützung des BMWi  zu. (Indikatorwerte sind gesundheitlich von untergeordneter  Bedeutung. Sie sind aber wichtig für die Steuerung der  Aufbereitungsstufen eines Wasserwerkes.) 
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              Trinkwasserrichtlinie:   
              EP-Umweltausschuss positioniert sich 
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          Zur  Berichterstattung über den Stand der Diskussion im EU-Parlament zur  geplanten Neufassung der Trinkwasserrichtlinie hatte der BDEW Ulrike  Müller zu seiner wasserwirtschaftlichen Haupttagung eingeladen. Die  Abgeordnete sitzt für die Freien Wähler im EU-Parlament und dort im  Umweltausschuss, wo sie intensiv an der Stellungnahme zur Novelle  mitgearbeitet hat. In ihrem Referat „Legislativvorschlag  der EU – Ziele und Inhalte“  berichtete die Abgeordnete, dass man sich im Interesse der kleinen  und mittleren Wasserversorger unter den Berichterstattern im  Umweltausschuss einig gewesen sei, dass die Anforderungen nicht über  Gebühr verschärft werden sollten.  
        Der Charakter einer technischen  Richtlinie solle erhalten werden, soziale Gesichtspunkte seien in der  Richtlinie angesichts der heterogenen Wasserversorgungslandschaft in  der EU fehl am Platz. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene  Aktualisierung der Parameterliste (also der mit „Grenzwerten“  versehenden Stoffliste) sei nach Auffassung des Umweltausschusses  weitgehend okay. Allerdings sollten Endogene Disruptoren (ED) - also  hormonähnlich wirkende Chemikalien - sowie Mikroplastik zunächst  nur in eine „Watchlist“ aufgenommen werden. Bei den Endogen  Disruptoren, deren Regulierung in  Brüssel heftig umstritten sei,  sehe man in Hinblick auf die  noch zu berücksichtigenden Parameter „die  größte Baustelle“.  Und bei Mikroplastik würden ohnehin noch verlässliche  Analyseverfahren fehlen. Die Einführung einer Risikobewertung in  Form des Water Savety Plans werde im Umweltausschuss  befürwortet.  Im Detail müsse hier aber noch nachgebessert werden. Der  vorgesehenen Verbesserung der Verbraucherinformationen sei  prinzipiell ebenfalls zuzustimmen. Die Informationsverpflichtungen  dürften sich aber nur auf die Wasserqualität beziehen. Die im  Kommissionentwurf enthaltenen Informationsverpflichtungen im Hinblick  auf die Preisgestaltung und sonstige betriebswirtschaftliche Angaben  seien demgegenüber abzulehnen.  
        Der  Umweltausschuss habe ferner die von der Kommission gestrichene Art.  9-Regelung „wiederbelebt“,  nach der man sich als Versorger dreimal drei Jahre lang eine  Grenzwertüberschreitung genehmigen lasse könne (s. RUNDBR 1126/4).  Die Tolerierung von Grenzwertüberschreitungen dürfe nach Ansicht  des Umweltausschusses aber nur erfolgen, wenn damit keine  gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden seien. 
        Ferner  erklärte die Abgeordnete, dass der Art. 10 a) dem Umweltausschuss „noch  richtig Bauchschmerzen“ machen würde. Im Art. 10 sind die Vorgaben für Bauprodukte  enthalten, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Die „Bauchschmerzen“ würden daher rühren, weil mit dem Kommissionsentwurf die  hygienische Sicherheit von Installationsmaterial in der EU nicht  gewährleistet werden könne (siehe  nächste  Notiz). 
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              Materialien  in Kontakt  
              mit Trinkwasser: „Versaut“ 
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          In  der Diskussion zu dem oben genannten Vortrag von Ursula Müller  (MdEP) führte Dr. Birgit Mendel vom Bundesgesundheitsministerium  (BMG) zunächst aus, dass nach 20 Jahren die Richtlinie tatsächlich  renovierungsbedürftig gewesen sei – aber man müsse an den  richtigen Schrauben drehen. Das sei nicht in jedem Fall  gewährleistet. So sei das Minimierungsgebot bei Art. 10 unter den  Tisch gefallen. Wenn im Hinblick auf die Gewährleistung von  hygienischer Sicherheit bei Bau- und Installationsmaterialien keine  Nachbesserungen erfolgen würden, müsse man überlegen, ob ein  Scheitern der Novelle letztlich nicht besser sei.  
        
          „Wenn  man das gute Trinkwasser versauen will, kann man das am besten in der  Installation“,   
         
        so die Ministeriumsmitarbeiterin in ihrem engagierten Meinungsbeitrag  auf der BDEW-Tagung. 
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              Die  unterlassene Konsultation  
              mit heißer Nadel heilen? 
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          Mendel  kritisierte ferner, dass im Vorfeld des Kommissionsentwurfs  eine  umfassende Konsultation mit allen interessierten Kreisen unterblieben  sei. Auch die EU-Mitgliedsstaaten seien von der Kommission nicht  vorab konsultiert worden. Das müsse jetzt zeitraubend auf Ratsebene  nachgeholt werden. Die Befürchtung der Ministeriumsmitarbeiterin:  Wenn jetzt unter dem dadurch erzeugten Zeitdruck nachverhandelt  werden muss, „könne  es daneben gehen“.  Mendel erklärte in ihrem Diskussionsbeitrag des Weiteren, dass die  Mitgliedsstaaten – also auch Deutschland – die Vorgaben in der  Richtlinie national verschärfen könnten. Das sei aber bereits in  der Bundesregierung wegen unterschiedlicher Sichtweisen voraussehbar  mit Reibungsverlusten verbunden.  
        
          „Deshalb  muss man jetzt schon dafür sorgen, dass eine stimmige Richtlinie  verabschiedet wird.“  
         
        Mendel  äußerte den Verdacht, dass die Kommission schon gewusst habe, warum  sie sich eine Konsultation erspart habe. Man habe in Brüssel die  Richtlinie „als  Vehikel für alles Mögliche missbrauchen wollen“. 
        In  der Diskussion auf der BDEW-Tagung kritisierte auch Christoph  Wagener, zuständig für die Trinkwasserversorgung in Düsseldorf,  dass die unterlassene Konsultation jetzt offenbar „mit  heißer Nadel geheilt“ werden soll. Wagner stellte zudem in Zweifel, ob es überhaupt einen  relevanten Novellierungsbedarf geben würde. Die Richtlinie werde  jetzt mit vielen Aspekten belastet, „die  da gar nicht rein gehören“.  So sei die Risikobewertung nach Meinung des Düsseldorfer  Wasserwerkers in der EG-Wasserrahmenrichtlinie besser aufgehoben. Und  wenn Brüssel  
        
          „primäres  Mikroplastik einfach verbieten würde, dann bräuchte man auch keine  Watchlist.“ 
         
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              Trinkwasserrichtlinie:   
              Wie viel Probenahmen sind angemessen? 
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          n  der weiteren Diskussion um alte und neue Parameter führte Mendel  aus, dass die Beschränkung auf nur einen Legionellenstamm „fachlich  unglücklich“ sei. (Die Legionellen setzen sich aus zahlreichen Stämmen zusammen   - aber nur wenige Stämme sind eine echte Gesundheitsgefahr.) Wagner  aus Düsseldorf setzte sich noch einmal mit der umstrittenen  Probenahmefrequenz im Kommissionsentwurf auseinander: 
        
          „Wenn  die Probenahme so geregelt würde, wie das am Anfang gedacht war,  hätte ich auch für Sonn- und Feiertagen zusätzliches Personal für  die Probenahme einstellen müssen – ohne dass dies zu einem Mehr an  Sicherheit führen würde.“   
         
        Mendel  stimmte in diese Kritik ein – allerdings mit einer anderen  Bewertung: Die Tabelle mit der Probenahmefrequenz im  Kommissionsentwurf wäre tatsächlich „völlig  überzogen“ gewesen. Bei den jetzt vom Umweltausschuss empfohlenen Modifikationen  würden „aber  die Kleinen zu gut wegkommen“. Im  Hinblick auf die Aufregung über eine zu hohe Probenahmefrequenz  machte die Ministeriumsmitarbeiterin besänftigend darauf aufmerksam,  dass die Probenahmehäufigkeit durch die jetzt schon mögliche  „Risikobasierte Anpassung der Probenahmeplanung“ (RAP – siehe  RUNDBR. 1126/4, 1124/3-4) vom Versorger in Abstimmung mit dem  Gesundheitsamt wieder reduziert werden könne. Das fand wiederum bei  Wagner keine Zustimmung: Die RAP greife erst, wenn eine auswertbare  Zeitreihe über drei Jahre vorliegen würde.  
        
          „Da  werden Laborkapazitäten aufgebaut, die man dann nach drei Jahren gar  nicht mehr braucht!“ 
         
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