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	       13. Juli 2021  
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1180, 27. Juni 2021  
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
Wasserrahmenrichtlinie:   
Öffentlichkeitsbeteiligung vergeigt 
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             Zielsetzung der  EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2000 ist ein „guter  ökologischer Zustand“ in allen Gewässern der Europäischen Union  - und das spätestens bis 2027. Dieses Ziel wird nicht nur in  Deutschland um Längen verfehlt. Bis zum 22. Juni 2021 bestand für  alle EinwohnerInnen in der EU die Gelegenheit, Stellung zur  Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung für die Periode 2021 bis  2027 zu beziehen. Warum Politik und Behörden bei der Umsetzung der  WRRL derart ins Hintertreffen geraten sind,  hat der BUND in seiner  zentrale Stellungnahme  analysiert:  
           Die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie  sei vor allem dadurch geprägt, dass es der Gewässerschutzpolitik in  Deutschland  nicht gelungen sei, für den notwendigen Rückenwind in  der Gesellschaft zu sorgen. Von der ursprünglichen  Aufbruchsstimmung zu Beginn des ersten von drei Umsetzungszyklen in  den Jahren 2008/2009 sei nicht mehr viel übrig geblieben. Um  erfolgreich zu sein, müsste die Gewässerschutzpolitik begeistern,  um damit die Menschen zu mobilisieren.  
          Dazu hätte die  Wasserrahmenrichtlinie eigentlich die beste Vorlage geliefert: Die  Richtlinie sieht nämlich in Art 14 vor, dass die  Wasserwirtschaftsverwaltung die Beteiligung der „interessierten  Kreise“ aktiv zu fördern hat (s. RUNDBR. 1141/1, 905/3,  842/2-4 785/2, 761/1-2, 633/3, vgl. auch 815/3). Tatsächlich müsse  der BUND  zu Beginn der dritten und letzten Umsetzungsperiode  feststellen, dass die Umsetzung der Richtlinie in blutleeren  Tabellen, in Technokratie und Bürokratismus erstarrt sei. Wegen der Unübersichtlichkeit der Dokumente, der technokratischen  Sprache und der Wirrnis der zugehörigen Homepages gelinge  es kaum noch, außerhalb der Szene der „Berufspartizipierer“  Menschen für die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu interessieren.  Sich in das Labyrinth der WRRL-Dokumente reinzuknien, sei für  ehrenamtlich arbeitende GewässerschützerInnen eine Zumutung. 
         
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Warum die  Wasserwirtschaftsverwaltung  
keine „Follower“ hat   
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        Statt den Gewässerschutz  von den Menschen her zu denken, werde der Gewässerschutz zu sehr aus  der Sicht der Verwaltung betrieben. Der BUND „müsse  leider feststellen“, dass nicht wenige Teile der  Wasserwirtschaftsverwaltung mit dem Gebot der Wasserrahmenrichtlinie  zur aktiven Förderung des Engagements von Bürgerinnen und Bürgern  im Gewässerschutz immer noch fremdeln würden. Damit könne man  keine »Follower« hinter sich versammeln. Das sei einer der  maßgeblichen Faktoren, dass die Gewässerschutzpolitik derzeit von  Status-quo-Bewahrern ausgebremst werde. Das sei deshalb fatal, weil  der Klimawandel eigentlich zur größten Eile antreiben müsste. Wenn  in der dritten Umsetzungsperiode von 2021 bis 2027 nicht die  Klimaresilienz der Gewässer und ihrer Einzugsgebiete halbwegs  erreicht werden kann, würden 2027 viele Gewässer - und deren  ökologische Vielfalt - verloren sein, so die Befürchtung des BUND.  21 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie gelten die  Ziele der zentralen Gewässerschutzrichtlinie der Europäischen Union  inzwischen in Politik und Verwaltung allenfalls im Jahr 2050 als erreichbar (s. RUNDR. 1167/1-2).  
      Insgesamt  müsse man konstatieren, dass von Umsetzungszyklus zu  Umsetzungszyklus der Umfang der Bürgerbeteiligung fortschreitend  abgenommen habe. Während bei der „Bestandsaufnahme“ (Wie geht’s  den Gewässern?) im Jahr 2005 sowie zu Beginn der ersten  Umsetzungsperiode im Jahr 2009 „vielerorts noch so etwas wie  Enthusiasmus zu verspüren war, dominieren inzwischen Erschöpfung  und Desinteresse“, bedauert der BUND.  
      In  der zentralen Stellungnahme des BUND werden u.a. auch die personelle  Schwäche der Wasserwirtschafsverwaltungen in den Ländern  angesprochen. Maßgeblich für die nur geringen Fortschritte bei der  Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist zudem, dass weiterhin  der politische Wille fehle, die anderen Politikbereiche - wie  Landwirtschaft, Tourismus, Bergbau, Infrastruktur usw. - in die  Gewässerschutzpolitik einzubinden. 
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Mehr Mut zum Konflikt!  
Erst  Konflikte machen ein Thema interessant 
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          Zum mangelnden Verständnis  eine gelingenden Bürgerbeteiligung gehöre auch, dass die  Wasserwirtschaftsverwaltung in der Regel davon absehe, die  Öffentlichkeit über die Konflikte zu informieren, die am jeweiligen  „Wasserkörper“ bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie  ausgefochten werden. Wenn die Konflikte aber nicht öffentlich  benannt werden, können keine weiterführenden Diskussionen um die  beste Umsetzung der Zielvorgaben der Richtlinie geführt werden.  Dabei habe die EU-Kommission die Mitgliedsländer schon 2006 dazu  aufgerufen, die Wasserrahmenrichtlinie als Rahmen zu nutzen, in dem  Konflikte zwischen verschiedenen Nutzern transparent ausgetragen  werden könnten (s. RUNDBR. 842/3-4). 
        Es  wäre nach Auffassung des BUND eine der Aufgaben der  Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und der Länder-Koordinationsgremien  in den großen Flusseinzugsgebieten den Wasserwirtschaftsverwaltungen  der Mitgliedsländer einen Leitfaden zur produktiven  Konfliktbewältigung im Gewässerschutz zur Verfügung zu stellen.  Das Interesse der „wasseraffinen“ Menschen im Einzugsgebiet eines  Wasserkörpers  an der so trocken formulierten Wasserrahmenrichtlinie  ließe sich wecken, wenn die Administration mehr Mut zum Konflikt  hätte. In der BUND-Stellungnahme heißt es: „Erst Konflikte  machen ein Thema so richtig interessant!“ 
          
        Interessierte  RUNDBR.-LeserInnen können die zentrale Stellungnahme des BUND (50  S.) sowie die Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie im  Rheineinzugsgebiet (30 S.) auch bei uns via nik@akwasser.de kostenfrei anfordern. Zudem werden die beiden Stellungnahmen sowie  die Stellungnahmen der BUND-Landesverbände zur  Bewirtschaftungsplanung 2021-2027 in den jeweiligen Bundesländern  jetzt nach und nach auf die Homepages der BUND-Landesverbände  gestellt. 
          
         
         
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