aktualisiert: 
	       14. April 2023  
	      
	    
	 	  | 
     
     |   Nachrichten | 
	    | 
  | 
	  
         WasserInBürgerhand! 
	           	   | 
 
  
    
      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1203, 31. März 2023  
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Aquatische  Bürgerbeteiligung auf  
      der 
      kleinteiligen kommunalen Ebene? 
            | 
     
  
    |   | 
    
      
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        Einen guten Kommunikationsstil  würden wir uns auch bei einigen Kommunalverwaltungen wünschen.  Entweder wird in wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten eine  Null-Kommunikation gepflegt – oder die Rathauschefs glucken auf  wasserwirtschaftlichen Basisdaten und betreiben  Informationsverweigerung. Jenseits der Wasserwirtschaftsverwaltungen  auf Kreisebene öffnet sich in den Kommunen eine Welt, die bei  wasserwirtschaftlichen Vorhaben immer noch von  Obrigkeitsstaatlichkeit geprägt ist. Nachstehend zwei Beispiele: 
              | 
   
  
    
      
      
        
          
          
Kleingärtner werden  gezwungen,  
Trinkwasser zu nutzen 
              | 
     
  
    |   | 
    
      
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        In einer Stadt mit 230.000  EinwohnerInnen wird ein Schrebergartengelände bisher mit Gießwasser  aus einem benachbarten Gewerbekanal versorgt. In Dürresommern führt  der Gewerbekanal allerdings kein Wasser. Insofern ist es erfreulich,  dass das Gartenamt die Gärten jetzt an die Trinkwasserversorgung  anschließt. Ärgerlich ist, dass dabei die Verbindungsleitungen zum  Gewerbekanal gekappt werden. Damit wird ein ganzjähriger Wasserbezug  aus der zentralen Trinkwasserversorgung notwendig.  
      Klug wäre es  gewesen, den Trinkwasserbezug nur als „Notnagel“ für die Wochen  zu nutzen, in denen der Gewerbekanal kein Wasser führt. Die  vorrangige Nutzung des Wassers aus dem alten Gewerbekanal empfiehlt  sich deshalb, weil in den letzten Dürresommern die Wasserförderung  im städtischen Wasserwerk regelmäßig in die Knie gegangen ist. Das  Ersatzwasser muss dann aus einem weiter entfernt liegenden Wasserwerk  mit vergleichsweise hohem Energieaufwand in einen hochgelegenen  Hochbehälter gepumpt werden. Der Wunsch der KleingartenpächterInnen,  den Wasserbezug aus dem Gewerbekanal weiterhin zu ermöglichen,  konnte aber gar nicht diskutiert werden. Das durch eine  Nichtkommunikation glänzende Gartenamt hatte die PächterInnen  einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.   
      Die zwangsweise  Totalumstellung der Wasserversorgung der Kleingartenkolonie im  März  2023 ist ein amtlicher Schildbürgerstreich: Während man beim  lokalen Wasserversorger beispielsweise über progressive Wassertarife  nachdenkt, um die Spitzenverbräuche beim Trinkwasserbezug zu  reduzieren, ist man beim ignoranten Gartenamt drauf und dran, völlig  unnötige Trinkwasserbedarfe zu provozieren. 
      | 
   
  
    
      
        
      
        
        
Wenn die Stadtverwaltung  auf  
den hydraulischen Daten gluckt 
        | 
     
  
  
    |   | 
    
        
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          In einer Kommune mit 20.000  EinwohnerInnen sollen die nicht mehr standsicheren Deiche entlang  eines Hochwasserentlastungskanals sicherheitshalber durch  Stahlspundwände ersetzt werden. Eine Bürgerinitiative zweifelt die  zu Grunde gelegten hydraulischen Daten an. Durch die  Kanalisierungsarbeiten bestehe zudem Gefahr für ein altehrwürdiges  Gebäude. Würde das denkmalgeschützte Anwesen bei Hochwasser  einstürzen, würden die geplanten Arbeiten den Hochwasserschutz  nicht verbessern, sondern möglicherweise katastrophal  verschlechtern.  
        Auf den Wunsch der Bürgerinitiative, das  hydraulische Basisgutachten für die Berechnung des  Hochwasserabflusses und das Statikgutachten für das Gebäude zur  Verfügung gestellt zu bekommen, reagiert das Rathaus erst monatelang  gar nicht. Im Erörterungstermin im März 2023 zu der  Hochwasserschutzmaßnahme bittet die BI erneut darum, dass den  BürgerInnen die Unterlagen digital zur Verfügung gestellt werden.  Die Antwort der Stadtverwaltung: Die Arbeit der digitalen  Zuverfügungstellung werde man sich ganz gewiss nicht machen. Wer an  den Unterlagen interessiert sei, könne mit der Stadtverwaltung einen  Termin vereinbaren, um im Rathaus Einsicht in die Unterlagen zu  nehmen. Tatsächlich liegen beide Gutachten als pdf-Datei vor und  könnten mit wenigen Klicks an die interessierten BürgerInnen  weitergeleitet werden. Aber die verstockte Stadtverwaltung unternimmt  alles, um den wissbegierigen BürgerInnen das Leben schwer zu machen. 
         
         
      | 
   
  
  
    
      
        
        
        
        
        
                
                
        
                Was sagt die  „Wasserstrategie“  
        zu verbohrten KommunalbeamtInnen? 
        | 
   
  
    |   | 
    
         
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
        
          
          
          
          
          
          
          Am 15. März 2023 hat nach  langwierigen Abstimmungsprozessen im Kabinett die Bundesregierung  eine „Nationale Wasserstrategie“ verabschiedet. Mit der Strategie  soll die deutsche Wasserwirtschaft mit den Zeithorizonten 2030 und  2050 zukunftsfähig und enkeltauglich aufgestellt werden. Leider gibt  auch die „Nationale Wasserstrategie“ nicht viel her, wenn man  hinterwälderische KommunalmitarbeiterInnen zu mehr Transparenz und  Bürgerbeteiligung ermuntern will. Auf dem Weg zu einer mehr  bürgerorientierten Verwaltung gibt es nur die im Kasten erwähnten  Ratschläge.  
        Das in der EG-Wasserrahmenrichtlinie erwähnte Gebot zur  aktiven Bürgerbeteiligung (siehe Art. 14 und zugehörige  Erwägungsgründe) taucht im Katalog der Wasserstrategie erst gar  nicht auf. Zudem wendet sich die Wasserstrategie vornehmlich an die  „Wasserwirtschaftsverwaltungen“. In den beiden vorstehenden  Beispielen liegen die Blockaden aber weniger bei der  Wasserwirtschaftsverwaltung sondern  mehr  bei kommunalen Ämtern und  den Dezernats- bzw. Rathausspitzen.  
        In der „Nationalen  Wasserstrategie“ wird zudem gefordert, „eine unabhängige  Evaluierung (Peer-Review) der wasserwirtschaftlichen Zuständigkeits-,  Zusammenarbeits- und Entscheidungsstrukturen“ vorzunehmen.  Hierfür komme „eine Zusammenarbeit mit der OECD [siehe  RUNDBR. 1142/1-2] in Betracht, die ihre Mitgliedstaaten in solchen  Prozessen unterstützt. Darüber hinaus prüfen Bund, Länder und  Kommunen in ihren Zuständigkeitsbereichen laufend die Passfähigkeit  und den Anpassungsbedarf der bestehenden Strukturen“ (siehe  auch Maßnahme 48 in der „Nationalen Wasserstrategie).Bleibt  zu hoffen, dass im Hinblick auf die „Passfähigkeit“ nicht  nur die Unteren Wassserbehörden bei den Kreisverwaltungen, sondern  auch kommunale Garten- und Tiefbauämter evaluiert werden! 
        
          
            
                
              
                
                Wie die  Wasserwirtschaftsverwaltung  fit gemacht werden soll 
               In der „Nationalen  Wasserstrategie“ wird für wasserwirtschaftliche Entscheidung „die  Anhörung aller Betroffenen“ sowie „Transparenz“ gefordert. Aber in welchem Umfang die Betroffenen informiert werden  sollen, wird nicht weiter präzisiert:  
               „Die  Wasserwirtschaftsverwaltungen werden mit den notwendigen personellen  und technischen Kapazitäten sowie dem Zugang zu den erforderlichen  Informationen und Daten ausgestattet. Letztere ermöglichen es ihnen,  Entscheidungen über die Bewirtschaftung des nutzbaren  Wasserdargebots eigenständig, umfassend, in angemessener Zeit und  nach Anhörung aller Betroffenen zu treffen. Es werden die  Entscheidungskompetenzen benannt und den verantwortlichen Behörden  wird eine fachliche Unterstützung z. B. in Form von  Entscheidungsunterstützungssystemen an die Hand gegeben. Die  verantwortlichen Verwaltungen (auf Bundes-, Länder- und kommunaler  Ebene) und andere betroffene Akteure entwickeln Mechanismen, um die  Prioritäten zur Wassernutzung umzusetzen, und berücksichtigen dabei  u. a. die folgenden Punkte: i) Vollzug (ggf. Schaffung von  Krisenstäben) und Kontrolle; ii) Umgang mit Widerständen; iii)  Entschädigungen; iv) Transparenz; v) Evaluierung.“   
                
              | 
           
         
          
      | 
   
  
    
       
       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
            | 
     
 
   | 
 
  |   | 
 
|
  
	   Zurück
	 zur Startseite | 
       
  
  |