aktualisiert: 
	       10. Dezember 2023 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1210, 1. November 2023 
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Sturmlauf gegen ein  
      vermeintliches PFAS-Totalverbot  
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        In der Ausgabe 1201/2-4 hat der WASSER-RUND-BRIEF  ausführlich  den  Stellenwert  des  neuen 
        Grenzwertes  für  die Per-  und  Polyfluorierten  Alkyl-Substanzen  (PFAS)  in  der  novellierten  Trinkwasserverordnung  beschrieben.  Spätestens  ab 
        2026  sind  danach  Grenzwerte  im  Nanogramm-Bereich für 20 PFAS-Chemikalien einzuhalten. Das 
        könnte für RUNDBR.-LeserInnen ein Grund sein, die 
        derzeit geführte Kontroverse um ein angebliches        „EU-Komplettverbot“  für  die  PFAS-Chemikalien        zu verfolgen. Zumal sich PFAS auch in immer mehr 
        Rohwässern  der  Wasserversorger  nachweisen  lassen.  
       Als  „Ewigkeitschemikalien“  sind  die  PFAS  inzwischen zum »Modeschadstoff des Jahrzehnts« avanciert.  Eine  Veröffentlichung  des Recherchenetzwerkes  von WDR,  NDR  und  Süddt.Ztg.  hatte  im Februar
        2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: An mehr 
        als 1.500 Standorten in Deutschland habe man Indizien  und  Belege  für  PFAS-Kontaminationen  gefunden – siehe:  
        https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr- 
        wdr/pfas-chemikalien-deutschland-101.html 
       Erneut  in  die  Schlagzeilen  waren  die  PFAS  im 
        Sommer  2023  gekommen:  „Mittelständler  schlagen Alarm wegen PFAS-Verbots“ titelte beispielsweise  die  BADISCHE  ZEITUNG  am  01.08.23.  Der 
        Alarmismus der Industrie hatte seine Ursache in einem  von  der  EU-Kommission  angestrebten  „Totalverbot“  der  PFAS-Chemikalien.  Der  Grund  für  die 
        Verbotsüberlegungen:  Die  PFAS  würden  im  Verdacht  stehen,  krankhaftes  Übergewicht  zu  verstärken,  das  Immunsystem  zu  schwächen,  die  Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen oder auch Krebs auszulösen. Deshalb hatten fünf EU-Mitgliedsstaaten – darunter  auch  Deutschland  –  bei  der  Europäischen 
        Chemikalienagentur  (ECHA)  einen  Prozess  angestoßen,  alle  PFAS-Chemikalien  zu  verbieten.  Allerdings  waren  für  nicht  ersetzbare  PFAS  –  oder  für 
        PFAS  in  geschlossenen  Systemen  –  bereits  Ausnahmen  bzw.  Schwellenwerte    und  Übergangsfristen vorgesehen.  
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Führt ein PFAS-Verbot zur  
Deindustrialisierung der EU?  
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          Trotz der vorgesehenen Ausnahmen hatte der Verbotsantrag bei der Industrie keinerlei Gnade gefunden. Ein Positionspapier des Bundesverbandes der 
          deutschen Industrie (BDI) – abrufbar unter:  
          https://t1p.de/30sng -  
          lässt sich  unter  dem  Motto  zusammenfassen,  dass 
          das  beantragte PFAS-Verbot zum  Zusammenbruch 
          der Industrie in Europa führen würde. Wörtlich heißt 
          es in dem BDI-Positionspapier: 
        
           „Ein  umfassendes  und  undifferenziertes  Verbot 
            von  PFAS  hätte  massive  Auswirkungen  auf  die 
            europäischen Unternehmen und die Innovationsfähigkeit der Industrie in Europa. 
            Insbesondere  Hochtechnologie-Anwendungen 
            wären ohne den Einsatz bestimmter PFAS nicht 
            mehr  möglich,  so  dass  die  Transformation  der 
            Industrie und die Ziele des Green Deal nicht erreicht werden können.“  
         
         Explizit  wurde  seitens  der  Industrie  immer  wieder 
          betont,  dass  das  vorgesehene  PFAS-Verbot  die 
          Energiewende  torpedieren  würde.  Denn  PFAS 
          seien  –  beispielsweise  als  Dichtmaterialien  oder 
          Membranen – u.a auch in Elektrolyseuren, Wärmepumpen und Brennstoffzellen enthalten. Ein Titel in 
          der  BADISCHEN ZEITUNG vom 04.08.23: „Verbände: 
          Verbot  von  Chemikalien  gefährdet  Klimaziele.“ 
          Die STUTTGARTER ZEITUNG vom 02.06.23 fasste den 
          Inhalt  der  BDI-Positionierung  dahingehend  zusammen, dass es nicht gerechtfertigt sei, alle PFAS über 
          einen  Kamm  zu  scheren.  Es  müsse  deshalb  jeder 
          Stoff – oder zumindest jede homogene Stoffgruppe  
  – einzeln bewertet werden – anstatt alle PFAS unter 
          einen  pauschalen  Sippenverdacht  zu  stellen.  [Unterschlagen wird dabei allerdings, dass die unheilige 
          PFAS-Familie mehr als 10.000 Einzelstoffe beinhaltet. Für Einzelstoffprüfungen bräuchte man deshalb 
          biblische Zeiträume. Anm. BBU.]  
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            Teile der Textilbranche 
            für PFAS-Verbot  
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          Im Gegensatz zum BDI plädiert man beim Outdoorunternehmen  Vaude  in  Tettnang  für  ein  PFAS-Verbot.  Der  Outdoorspezialist  stellt mittlerweile  alle  
          seine  Kleidung,  Schlaf-  und    Rucksäcke  PFAS-freiher. 
        
           „Wir  sind  deshalb  froh,  dass  PFAS  endlich  gesetzlich  verboten  werden  sollen.  Auf  freiwilliger 
            Basis tut sich zu wenig“,  
         
         wurde  die  Vaude-Geschäftsführerin  Antje  von  Dewitz  in  der  St.Ztg.  vom  02.06.23  zitiert.    Lt.  St.Ztg. würden  „andere  Firmen,  wie  Salewa  oder  Goretex,
          (…)  in  Teilen  nachziehen“. Eine  Kampagne  des 
          internationalen  Branchenverbandes Chemsec („We 
          are driving the change to safer chemicals“) zum EU-weiten  PFAS-Verbot  würde  inzwischen  „von  mehr 
          als  hundert  Firmen“  unterstützt  –  „darunter  H&M, 
          Levi Strauss, Ralph Lauren oder Fjäll Raven“ – siehe:  
          https://chemsec.org/pfas/ 
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            PFAS-Verbot: „Lobbyisten 
            auf der Bremse“  
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          Auch  ein Kommentar in  der  STUTTGARTER  ZEITUNG 
          vom  04.08.23  setzt  sich  kritisch  mit  der  BDI-Positionierung  auseinander:  Vor  dem  Hintergrund, 
          dass nur zu einzelnen Stoffen bisher toxikologische 
          Studien  vorliegen  würden,  sei  es  „richtig,  dass  die 
          EU ein weitgehendes Verbot dieser Substanzen fordert“ – und weiter:  
        
          „Dass  die  Industrie  jetzt auf  die  Bremse  drückt, 
            ist  Bestandteil der üblichen Lobbyarbeit,  die  mit 
            solchen  Regulierungsplänen  einhergeht.  Es 
            stimmt  zwar,  das  PFAS  derzeit  für  vieles  gebraucht  werden,  aber  es  gibt  auch  Beispiele, 
            dass  sie  sich  durch  weniger  problematische 
            Substanzen  ersetzen  lassen.  Letztlich  geht  es 
            darum,  wie  schnell  dieser  Prozess  vonstatten 
            gehen soll. Am Ende wird ohnehin ein Kompromiss  stehen,  der  längere  Übergangsfristen  und 
            die eine oder andere Ausnahme enthalten wird.“ 
         
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                PFAS-Verbot:  
                Habeck und die FDP 
                gegen „Überregulierung“  
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            Dass kein sofortiges Komplettverbot droht, sondern 
            dass  am  Schluss ein  Kompromiss mit noch  weitergehenden  Ausnahmeregelungen  stehen  wird,  ist
            auch  Auffassung  der  grünen  EU-Parlamentarierin 
            Jutta  Paulus.  Die  MdEP  erklärte  in  der  BADISCHEN 
            ZEITUNG vom 01.08.23, dass 92 Prozent der PFAS 
            in Bereichen angewandt würden, in denen es schon 
            gute  Alternativen  geben  würde.  „Geredet  werde 
            aber nur über die anderen acht Prozent.“ In diesen 
            Anwendungssektoren  würden sich Ausnahmen und 
            großzügige  Übergangsfristen  finden  lassen  –  dazu 
            gehöre beispielsweise die Medizintechnik. Denn gerade die Vertreter der Medizingerätebranche hatten 
            immer  wieder  gewarnt,  dass  durch  das  „drohende“ 
            PFAS-Verbot „das medizinische Versorgungsniveau 
            im Land um Jahrzehnte zurückgeworfen“ würde. 
         Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte für einen differenzierten Umgang mit der Chemikaliengruppe  plädiert:   
        
          „Bessere  Regulierung  dort, 
            wo  es  für  den  Verbraucherschutz  notwendig  ist, 
            aber keine Überregulierung für die Wirtschaft, wo es 
            Wachstum  und  Technologieentwicklung  hemmt“,  
         
        wurde der grüne Minister in der BADISCHEN ZEITUNG 
          vom  04.08.23  zitiert.  Die  Erneuerung  der  Industrie 
          dürfe  nicht  gefährdet  werden.  Zuspruch  habe  Habeck  auch  von  der  FDP-Bundestagsfraktion  erhalten.  
        
          
            Mehr zu PFAS in den RUNDBR.  Nr. 1198/S.1, 1192/3-4, 
              1190/4, 1186/2, 1180/3-4, 1133/3-4, 894/4 … 
              Siehe Suchfunktion in der linken Spalte                 | 
           
         
          
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          Den Prozess zum PFAS-Verbot „in die Länge ziehen!“  
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            Wer  die  Argumentation  der  Industrie  besser  nachvollziehen will, kann in dem Kunststoffbranchenmagazin    „K-PROFI“  7-8/2023  ein  Interview  mit  dem 
            Branchenvertreter  Prof.  Dr.  KONRAD  SAUR  nachlesen. Unter der Überschrift „Es gibt keinen Eins-zu-eins-Ersatz“  (S.  5  –  7“)  erklärt  SAUR,  warum  die 
            derzeit  von  der  EU-Kommission  ins  Gespräch  gebrachten  Übergangsfristen  viel  zu  kurz  sind.  Insgesamt beruhe das Verbots-Dossier der Kommission  „auf sachlich nicht richtigen Annahmen“. Zudem sei es „unvollständig und daher angreifbar“. Auf Kritik  stößt  bei  SAUR  vor  allem,  dass  die  EU-Kommission alle PFAS undifferenziert in einen Topf 
            werfen  würde.  Potenziell  gefährlich  seien  aber  nur 
            die  niedermolekularen  Monomere.  Wenn  die  fluorierten  Verbindungen  in  Fluorpolymere  (beispielsweise  Teflon)  und  in  Fluorelastomere  eingebunden 
            seien, gehe von diesen Stoffen keine Gefährdungen 
            mehr aus. Deshalb hätten „die kompetenten Stellen“ 
            im  –  nicht  mehr  zur  EU  gehörenden  -  Großbritannien  die  Fluorpolymere  aus  dem  Verbotsverfahren 
            herausgenommen.  Der Firmenvertreter fordert  Hersteller und Anwender von PFAS dazu auf, sich gegen  das  drohende  PFAS-Verbot  zur  Wehr  zu  setzen. Dazu könnten sich betroffene Unternehmen direkt  an  die  EU-Chemikalienagentur  (ECHA)  wenden: „Jede Eingabe muss von der ECHA beantwortet werden. Damit zieht sich der Prozess in die Länge.“  Die  Konsultation  der  Kommission  zum  beabsichtigten PFAS-Verbot laufe noch bis zum September  2023.  Diese  Frist  solle  die  PFAS-Industrie  nutzen. Er „ermuntere“ die Branche zur Teilnahme am 
            Konsultationsverfahren,  “um  das  Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen“. Dafür würden die Chancen gut stehen – denn:             
        
          „Wir können die Gesetzgebung beeinflussen und 
            treffen bei der ECHA auf viel Offenheit und verständige  Experten,  denen  es  darum  geht,  die 
            wirklich kurzkettigen PFAS zu verbieten.“  
         
         Auch der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat bereits im Mai 2023 seine Mitgliedsfirmen „dringend“ dazu aufgerufen, sich aktiv an 
          der Konsultation der ECHA zu beteiligen – um noch 
          zu retten, was zu retten ist. Denn käme “die umfassende  Beschränkung  der  PFAS-Stoffgruppe“,  wäre 
          der  Niedergang  des  deutschen  Maschinenbaus programmiert. Die Begründung hierzu unter:  
          https://t1p.de/u458d  
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          Die PFAS-Produzenten und – 
          Weiterverarbeiter in Europa  
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            Wer wissen will, wo in der EU PFAS noch produziert 
            und weiterverarbeitet werden, kann unter  
            https://t1p.de/ms2i0  
          eine  interaktive  Karte  anklicken.  PFAS-herstellende 
          und  -verwendende  Unternehmen  finden  sich  beispielsweise  in  Ba.-Wü.  vornehmlich  entlang  der  
          Hochrheinstrecke und im mittleren Neckarraum. Unter dem angegebenen Link kann man auch zahlreiche weitergehende Informationen zu PFAS abrufen, 
          in denen allesamt der Standpunkt der Industrie wiedergegeben wird.         
        
          
            PFAS – Gift für die Ewigkeit …  
… war eine sehenswerte ARD-Reportage am 30.10.23 überschrieben. Ein Zuschauerkommentar: „Erschreckend“. Anzuschauen unter: https://t1p.de/c843k  | 
           
         
          
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
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