aktualisiert:
31. .Dezember 2025
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1241, 8. Dezember 2025
„Anti-Pestizid-Ideologie bedroht
Pflanzenproduktion in der EU“
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Wie schon im RUNDBR. 1237/4 berichtet, fürchten
die Pestizidhersteller in der EU angesichts von
Pestizidreduktionsprogrammen um ihre Pfründen.
Besonders aggressiv erscheint uns die Kampagne,
die die „Interessengemeinschaft für gesunde
Pflanzen“ (IGB) in Österreich führt. Der Vorwurf
der Pestizidlobby: Eine „verfehlte EU-Agrarpolitik“
würde die Gefahr eingeschleppter Schädlinge und
invasiver Unkräuter „unterschätzen“. Obwohl sich
das Spektrum der Schädlinge und Pflanzenkrankheiten
ständig ausweite, würde den LandwirtInnen
von den EU-Bürokraten ein Wirkstoff nach dem
anderen aus den Händen geschlagen. Die „ideologisch“
geprägten Pestizidreduktionsprogramme
würden laut IGP „nicht nur einzelne Kulturen, sondern
den gesamten Pflanzenbau in Europa“ gefährden.
Eine „innovationsfeindliche Politik“ würde
die dringend notwendigen „Fortschritte im Pflanzenschutz
behindern“. Damit setze die EUAgrarpolitik
weiter auf Lebensmittelimporte aus
Ländern mit lascheren Pestizidzulassungskriterien
statt auf Eigenproduktion. Damit erscheine „eine
neue Welle des Bauernsterbens sowie Preissteigerungen
für Konsumenten möglich“.
Erneut machte
sich die IGB für „flexiblere Zulassungsverfahren“
für neue Pestizidwirkstoffe stark (nach agrarheute.
com, 20.08.25). Ähnlich, aber nicht ganz so
plump, argumentiert in Deutschland der Industrieverband
Agrar (iva) – siehe beispielsweise unter:
https://www.landundforst.de/pflanze/pflanzenschutz-stagniert-iva-warnt-wirkstoffmangel-deutschland-573339
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Bundeslandwirtschaftsministerium:
Ein Turbo für die Pestizidzulassung!
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Die Lobbyarbeit des agrarindustriellen Komplexes
zeigt Wirkung: Bereits im Koalitionsvertrag der
schwarz-roten Bundesregierung war vereinbart
worden, die Zulassung von neuen Pestizidwirkstoffen
zu beschleunigen. Damit in die Zulassungsverfahren
- mehr Tempo reinkommt,
- um Klageverfahren schneller abzuschließen und
- um neue Klagen zu vermeiden,
hat der Bundeslandwirtschaftsminister, Alois Rainer
(CSU), eine Projektgruppe zur "Neuausrichtung
der Pflanzenschutzmittelzulassung" einrichten
lassen. Damit soll auch eine „Verschlankung
der behördlichen Zusammenarbeit“ bei der
Pestizidzulassung erreicht werden. Der Beifall des
Industrieverbandes Agrar (iva) war dem Bundelandwirtschaftsminister
sicher – siehe:
https://kurzlinks.de/6mpf
Rechtsgrundlage für das zweistufige Zulassungsverfahren
ist die Verordnung (EG) Nr.
1107/2009. Danach werden Pestizid-Wirkstoffe
EU-weit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) genehmigt. Die EU-weite
Genehmigung des Wirkstoffs ist Voraussetzung
für die Zulassung von Pestiziden mit dem jeweiligen
Wirkstoff in den Mitgliedsstaaten. Verkaufsfertige
Pestizide, die zugelassene Wirkstoffe
enthalten, werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens
als vollständiges Produkt zugelassen.
In Deutschland ist das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) die Zulassungsbehörde für Pestizide.
Das BVL betreibt eine echt umfassende online-
Datenbank für Pestizide unter
https://kurzlinks.de/6yl4
Über die Zulassung von Pestiziden entscheidet
bisher das BVL aber nicht alleine. Folgende drei
Bewertungsbehörden haben ein Wörtchen mitzureden:
- das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das mögliche Auswirkungen auf die
Gesundheit von Mensch und Tier bewertet,
- das Julius Kühn-Institut (JKI), das die
Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit
sowie die praktische Anwendung und den
Nutzen prüft sowie
- das Umweltbundesamt (UBA), das mögliche
Auswirkungen auf den Natur-, Boden und
Wasserhaushalt bewertet.
Die Abstimmung vom BVL mit diesen drei Behörden
hat das Zulassungsverfahren in den Augen
der Agrarlobby total schwerfällig gemacht. Um den
Turbo im Zulassungsverfahren einzulegen, war
deshalb vorgesehen, dass das BfR, das JKI und
vor allem das UBA künftig nur noch ins „Benehmen“
zu setzen sind. So kann das UBA zwar noch
seinen Senf dazu geben. Aber so richtig zu beachten
muss man im BVL die Positionierung oder gar
das Veto vom UBA nicht mehr. Dieses Beschleunigungsansinnen
ist aber vorerst im Bundesrat gescheitert.
Die drei grünen LandwirtschaftsministerInnen hatten dem Pestizid-Zulassungs-Turbo ihre
Zustimmung im Agrarausschuss des Bundesrates
verweigert.
Mehr dazu aus dem Blickwinkel der
schwer enttäuschten Agrarlobby unter:
https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/reform-pflanzenschutzmittelzulassung-gescheitert-kommentar-636886
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EU-Kommission plant
Dauergenehmigungen für Pestizide
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Auch auf EU-Ebene scheint man gewillt, der Pestizidherstellern
entgegenzukommen. So will die EUKommission„dem zuletzt starken Schwund“ an
Pestizidwirkstoffen etwas entgegensetzen.
Dafür
soll die Kommission in einem weiteren „Omnibuspaket“
weitreichende Vereinfachungen bei Anwendungs-
und Genehmigungsverfahren von Pestiziden
planen. Mit mehreren Omnibusverfahren will
die Kommission jeweils ein ganzes Paket an EURichtlinien
und EU-Verordnungen weichspülen.
Ein „Highlight“ in der geplanten Pestizid-Deregulierung
soll laut einem durchgestochenen Entwurf eine
zeitlich unbegrenzte Dauergenehmigung für
Pestizidwirkstoffe sein. Der Kommission liegt
nämlich eine Niederlage vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) schwer im Magen. Der EuGH
hatte im Nov. 2025 geurteilt, dass die EU die Zulassungsverlängerung
unter anderem von Glyphosat
neu überprüfen müsse. Nach Auffassung der
Richter ist die Verlängerung einer Pestizidzulassung
eine Ausnahme, keine Regel. Verlängerungen
dürften nicht wie am Fließband und pauschal
erfolgen – was die Richter natürlich viel vornehmer
ausgedrückt haben. Verlängerungen müssten an
Hand des jeweiligen Einzelfalls individuell begründet
werden, so der EuGH.
Geklagt hatten drei
Umweltverbände. Um weiteren Klagen den Wind
aus den Segeln zu nehmen, sollen künftig die Genehmigungen
von Anfang an zeitlich „unbegrenzt“
erfolgen. „Voraussetzung: es handelt sich nicht um
Wirkstoffe mit einem hohen Risiko. Hier können
auch kürzere Fristen von fünf Jahren möglich
sein“, berichtete die Fachzeitschrift LAND UND
FORST am 05.12.25 aus Brüssel über die geleakten
Vorstellungen der Kommission zur Weiterentwicklung
des Pestizidzulassungsrechts.
[Die volle Risikobandbreite von neuen Pestizidwirkstoffen
ist zum Zeitpunkt der Genehmigung in
der Regel noch gar nicht erkennbar. Auch wenn
Tests im Labor und im Gewächshaus „sehr weitreichend“
sind, können sie die Realität der enorm
vielfältigen Wechselbeziehungen auf dem Acker
nur ungenügend abbilden. Wenn eine Zulassung»für ewig« verliehen worden ist, könnte es für die
Zulassungsbehörden schwierig sein, wieder vom
Baum runter zu kommen - auch wenn sich im langjährigen
Praxiseinsatz die Anzeichen mehren, dass
von dem jeweiligen Pestizid bedenkliche Wirkungen
ausgehen. -
- n.g.-]
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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