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31. .Dezember 2025

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1241, 8. Dezember 2025

 

„Anti-Pestizid-Ideologie bedroht
Pflanzenproduktion in der EU“

 

Wie schon im RUNDBR. 1237/4 berichtet, fürchten die Pestizidhersteller in der EU angesichts von Pestizidreduktionsprogrammen um ihre Pfründen.

Besonders aggressiv erscheint uns die Kampagne, die die „Interessengemeinschaft für gesunde Pflanzen“ (IGB) in Österreich führt. Der Vorwurf der Pestizidlobby: Eine „verfehlte EU-Agrarpolitik“ würde die Gefahr eingeschleppter Schädlinge und invasiver Unkräuter „unterschätzen“. Obwohl sich das Spektrum der Schädlinge und Pflanzenkrankheiten ständig ausweite, würde den LandwirtInnen von den EU-Bürokraten ein Wirkstoff nach dem anderen aus den Händen geschlagen. Die „ideologisch“ geprägten Pestizidreduktionsprogramme würden laut IGP „nicht nur einzelne Kulturen, sondern den gesamten Pflanzenbau in Europa“ gefährden. Eine „innovationsfeindliche Politik“ würde die dringend notwendigen „Fortschritte im Pflanzenschutz behindern“. Damit setze die EUAgrarpolitik weiter auf Lebensmittelimporte aus Ländern mit lascheren Pestizidzulassungskriterien statt auf Eigenproduktion. Damit erscheine „eine neue Welle des Bauernsterbens sowie Preissteigerungen für Konsumenten möglich“.

Erneut machte sich die IGB für „flexiblere Zulassungsverfahren“ für neue Pestizidwirkstoffe stark (nach agrarheute. com, 20.08.25). Ähnlich, aber nicht ganz so
plump, argumentiert in Deutschland der Industrieverband Agrar (iva) – siehe beispielsweise unter:
https://www.landundforst.de/pflanze/pflanzenschutz-stagniert-iva-warnt-wirkstoffmangel-deutschland-573339

Bundeslandwirtschaftsministerium:
Ein Turbo für die Pestizidzulassung!

 

Die Lobbyarbeit des agrarindustriellen Komplexes zeigt Wirkung: Bereits im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung war vereinbart worden, die Zulassung von neuen Pestizidwirkstoffen zu beschleunigen. Damit in die Zulassungsverfahren

  • mehr Tempo reinkommt,
  • um Klageverfahren schneller abzuschließen und
  • um neue Klagen zu vermeiden,

hat der Bundeslandwirtschaftsminister, Alois Rainer (CSU), eine Projektgruppe zur "Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung" einrichten lassen. Damit soll auch eine „Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit“ bei der Pestizidzulassung erreicht werden. Der Beifall des Industrieverbandes Agrar (iva) war dem Bundelandwirtschaftsminister sicher – siehe:
https://kurzlinks.de/6mpf

Rechtsgrundlage für das zweistufige Zulassungsverfahren ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Danach werden Pestizid-Wirkstoffe EU-weit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt. Die EU-weite Genehmigung des Wirkstoffs ist Voraussetzung für die Zulassung von Pestiziden mit dem jeweiligen Wirkstoff in den Mitgliedsstaaten. Verkaufsfertige Pestizide, die zugelassene Wirkstoffe enthalten, werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens als vollständiges Produkt zugelassen.

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassungsbehörde für Pestizide. Das BVL betreibt eine echt umfassende online- Datenbank für Pestizide unter
https://kurzlinks.de/6yl4

Über die Zulassung von Pestiziden entscheidet bisher das BVL aber nicht alleine. Folgende drei Bewertungsbehörden haben ein Wörtchen mitzureden:

  • das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier bewertet,
  • das Julius Kühn-Institut (JKI), das die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit sowie die praktische Anwendung und den Nutzen prüft sowie
  • das Umweltbundesamt (UBA), das mögliche Auswirkungen auf den Natur-, Boden und Wasserhaushalt bewertet.

Die Abstimmung vom BVL mit diesen drei Behörden hat das Zulassungsverfahren in den Augen der Agrarlobby total schwerfällig gemacht. Um den Turbo im Zulassungsverfahren einzulegen, war deshalb vorgesehen, dass das BfR, das JKI und
vor allem das UBA künftig nur noch ins „Benehmen“ zu setzen sind. So kann das UBA zwar noch seinen Senf dazu geben. Aber so richtig zu beachten muss man im BVL die Positionierung oder gar das Veto vom UBA nicht mehr. Dieses Beschleunigungsansinnen ist aber vorerst im Bundesrat gescheitert. Die drei grünen LandwirtschaftsministerInnen hatten dem Pestizid-Zulassungs-Turbo ihre Zustimmung im Agrarausschuss des Bundesrates verweigert.

Mehr dazu aus dem Blickwinkel der schwer enttäuschten Agrarlobby unter:
https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/reform-pflanzenschutzmittelzulassung-gescheitert-kommentar-636886

EU-Kommission plant
Dauergenehmigungen für Pestizide

 

Auch auf EU-Ebene scheint man gewillt, der Pestizidherstellern entgegenzukommen. So will die EUKommission„dem zuletzt starken Schwund“ an Pestizidwirkstoffen etwas entgegensetzen.

Dafür soll die Kommission in einem weiteren „Omnibuspaket“ weitreichende Vereinfachungen bei Anwendungs- und Genehmigungsverfahren von Pestiziden planen. Mit mehreren Omnibusverfahren will die Kommission jeweils ein ganzes Paket an EURichtlinien und EU-Verordnungen weichspülen.

Ein „Highlight“ in der geplanten Pestizid-Deregulierung soll laut einem durchgestochenen Entwurf eine zeitlich unbegrenzte Dauergenehmigung für Pestizidwirkstoffe sein. Der Kommission liegt nämlich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) schwer im Magen. Der EuGH hatte im Nov. 2025 geurteilt, dass die EU die Zulassungsverlängerung unter anderem von Glyphosat neu überprüfen müsse. Nach Auffassung der Richter ist die Verlängerung einer Pestizidzulassung eine Ausnahme, keine Regel. Verlängerungen dürften nicht wie am Fließband und pauschal erfolgen – was die Richter natürlich viel vornehmer ausgedrückt haben. Verlängerungen müssten an Hand des jeweiligen Einzelfalls individuell begründet werden, so der EuGH.

Geklagt hatten drei Umweltverbände. Um weiteren Klagen den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollen künftig die Genehmigungen von Anfang an zeitlich „unbegrenzt“ erfolgen. „Voraussetzung: es handelt sich nicht um Wirkstoffe mit einem hohen Risiko. Hier können auch kürzere Fristen von fünf Jahren möglich sein“, berichtete die Fachzeitschrift LAND UND FORST am 05.12.25 aus Brüssel über die geleakten Vorstellungen der Kommission zur Weiterentwicklung des Pestizidzulassungsrechts.

[Die volle Risikobandbreite von neuen Pestizidwirkstoffen ist zum Zeitpunkt der Genehmigung in der Regel noch gar nicht erkennbar. Auch wenn Tests im Labor und im Gewächshaus „sehr weitreichend“ sind, können sie die Realität der enorm vielfältigen Wechselbeziehungen auf dem Acker nur ungenügend abbilden. Wenn eine Zulassung»für ewig« verliehen worden ist, könnte es für die Zulassungsbehörden schwierig sein, wieder vom Baum runter zu kommen - auch wenn sich im langjährigen
Praxiseinsatz die Anzeichen mehren, dass von dem jeweiligen Pestizid bedenkliche Wirkungen ausgehen. -

- n.g.-]


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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