aktualisiert:
1. Januar 2026
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1243, 12. Dezember 2025
Trifluoracetat ist überall!
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TFA ist inzwischen die überall verbreitetste Substanz, die wir kennen. TFA ist überall: Nicht nur in den meisten Trinkwässern, sondern auch in Gemüse, Getreide, Wein, Bier und damit auch in jedem von uns. Ob Gemüse, Getreide oder Wein biologisch oder konventionell angebaut worden ist, macht keine relevanten Unterschied. TFA gelangt mit jedem Regentropfen auch in Bioäcker und in die dort angebauten Pflanzen. Da sich TFA auf Grund seiner Kleinheit und Mobilität wie Wasser selbst verhält, kann es durch keine grundwasserschützende Deckschicht zurückgehalten werden. Die meisten oberflächennahen Grundwasservorkommen und die daraus gewonnenen Trinkwässer in Deutschland, in der Schweiz, in Frankreich und weltweit enthalten TFA in einer Größenordnung von einem Mikrogramm pro Liter. Nahrungsmittel liegen zumeist deutlich darüber. Außer durch eine energieaufwendige und teure Umkehrosmose gibt es keine praktikable Technik, um TFA aus dem Trinkwasser zu entfernen.
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Trifluoracetat im Trinkwasser
– Was kommt da auf uns zu?
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Der kleinste und mobilste Vertreter aus der unheiligen PFAS-Familie ist Trifluoracetat (TFA) bzw. Trifluoressigsäure (s. RUNDBR. 1213/3). Die wichtigste Quelle für TFA sind fluorierte Kältemittel, die in stationären und mobilen Klimaanlagen (also in Autos) sowie in Wärmepumpen Verwendung finden. Diese fluorierten Gase weisen nicht nur ein hohes Treibhausgaspotenzial auf – sie sind mehr als Zehntausendmal treibhauswirksamer als CO2. Die teilfluorierten Gase werden darüber hinaus in der Atmosphärenchemie (vor allem durch UV-Licht) bis zum TFA zersetzt. Eine weitere Quelle sind Herbizide, die eine TFA-Gruppe enthalten und von denen beim Abbau im Boden ebenfalls TFA übrig bleibt. TFA kann nicht weiter metabolisiert werden, weil sich an der äußerst stabilen Fluor-Kohlenstoff-Verbindung die Mikroorganismen erfolglos „die Zähne ausbeißen“.
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Für TFA gibt es keinen Grenzwert,
nur einen „Trinkwasserleitwert“
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Weder in der deutschen Trinkwasserverordnung noch in der EU-Trinkwasserrichtlinie gibt es einen Grenzwert für TFA. Das Umweltbundesamt hat aber einen „Trinkwasserleitwert“ festgelegt, der in der Vergangenheit mehrfach erhöht worden ist. Inzwischen liegt der Leitwert bei 60 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Der Leitwert wird von Grund- und Trinkwässern in aller Regel noch deutlich unterschritten. Der Leitwert soll auch bei lebenslangem Konsum von Trinkwasser eine Gesundheitsgefährdung ausschließen. Aber aus Vorsorgegründen empfiehlt das Umweltbundesamt, besser unter 10 µg/l zu bleiben. Wie nachstehend erläutert wird, gibt es aktuell Zweifel, ob der Leitwert von 60 µg/l auf Dauer Bestand haben wird.
PFAS- und TFA-Infos zum Weiterrecherchieren
Prof. Ulrich Borchers vom IWW Zentrum Wasser hat am 04.12.2025 auf einem DVGW-Online-Seminar zur PFAS-Problematik den Vortrag: „PFAS im Fokus: Risiken, Bewertungen und Vorkommen im deutschen Trinkwasser“ gehalten. Der Text zum Vortrag ist im Modernisierungsreport 25/26 der wwt erschienen. Leider steckt das ganze Heft hinter einer Paywall.
Umfassende Infos und Karten zur PFAS-Belastung bei Rastatt (s. RUNDBR. 1229/1) und Mannheim bietet eine Homepage des Regierungspräsidiums Karlshruhe unter:
https://kurzlinks.de/uc89
Infos zu den stetig zunehmenden TFA-Konzentrationen im Wein gibt es unter
https://kurzlinks.de/zomc
Mehr Infos zu TFA in Lebensmitteln und in deutschen Trinkwässern:
https://kurzlinks.de/di5m
Infos zu TFA im Schweizer Grundwasser:
https://www.bafu.admin.ch/de/naqua-tfa
Infos zu PFAS und TFA im Trinkwasser in Frankreich – siehe: DLF-Umwelt & Verbraucher am 04.12.25 in dem Beitrag „PFAS-Belastung von Trinkwasser in Frankreich - Neue Behörden-Studie“.
Infos zur reproduktionstoxischen Neubewertung der Trifluoressigsäure:
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/trifluoressigsaeure-tfa-bewertung-fuer-einstufung
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TFA bringt uns in eine schier ausweglose Lage |
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Zum anderen wird in Fachkreisen gemunkelt, dass es „schlimmstenfalls“ zu einer Einstufung von TFA als „relevantem Metaboliten“ kommen könnte. „Relevante Metabolite“ sind Abbauprodukte von Pestiziden mit Trinkwasserrelevanz (s. RUNDBR. 1232/2-3). Da TFA auch beim Abbau von fluorhaltigen Herbiziden entsteht, ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass TFA in die Schadstoffgruppe der „relevanten Metabolite“ eingestuft werden könnte. Dann würde ein Trinkwassergrenzwert von 0,1 µg/l gelten. Wie Prof. Borchers vom IWW in einem DVGW-Seminar am 04.12.25 ausführte, sei damit aber eher nicht zu rechnen. Denn die Folgen wären kaum auszudenken: Die allermeisten Trinkwässer in Deutschland (und weltweit) würden diesen Grenzwert reißen!
Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung würde zudem die Frage aufkommen: Warum nur im Trinkwasser? Warum nicht auch in Lebensmitteln? Soll heißen: Es wäre nur recht und billig, wenn der 0,1 Mikrogramm-Grenzwert auch auf Lebensmittel übertragen würde. Dann wäre aber kein Lebensmittel mehr für den menschlichen Konsum zugelassen!
Wir hätten uns damit auf Grund einer völlig missratenen Chemikalienpolitik der letzten Jahrzehnte in eine völlig ausweglose Situation manövriert. Da das nicht sein darf, wird man alles unternehmen, eine signifikante Leitwert-Reduzierung und eine scharfe Grenzwertfestlegung für TFA tunlichst zu unterlassen.
-n.g.-
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
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