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	       31. Dezember 2021 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1185, 
            13. Dezember 2021  
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      Müssen  Haushaltswasserkunden  
      zu Gunsten von TESLA Wasser sparen? 
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        Der Wasserversorgungsverband  Strausberg-Erkner (WSE) hat bei seinen kommunalen Aufsichtsgremien  eine Satzungsänderung beantragt: Dem WSE soll künftig das Recht  eingeräumt werden, das Wasser in seinem Verbandsgebiet zu  rationieren. Im Extremfall soll selbst eine Wassersperrung möglich  sein. Begründet wird das lt. Märkischer  Oder-Zeitung vom 27.11.21 mit der Gefahr weiterer Dürresommer  und einem daraus resultierenden Wassermangel.  
      Der WSE steht seit  Jahren in der Kritik, weil er über die genehmigten Entnahmemengen  hinaus Grundwasser abpumpt (s. RUNDBR. 1180/2-3). Nicht nur in der  Strausberger Bürgerinitiative macht man den WSE deshalb mit dafür  verantwortlich, dass der Wasserspiegel im Straussee kontinuierlich  absinkt. Pikant ist die beantragte Satzungsänderung deshalb, weil  die TESLA-Gigafactory bei Grünheide im Verbandsgebiet liegt – und  ausgerechnet das dortige Gewerbe- und Industriegebiet Freienbrink von  möglichen Rationierungsmaßnahmen ausgeschlossen werden soll.  Begründung: Der Wasserbedarf  für TESLA sei sowieso schon auf 1,4 Mio. Kubikmeter pro Jahr in der  ersten Ausbaustufe gedeckelt.  
      TESLA-Kritiker vermuten gleichwohl,  dass künftig der Bevölkerung zu Gunsten der Wasserbedarfsdeckung  von TESLA Wassersparmaßnahmen aufgedrückt werden sollen.  Bemerkenswert sei auch, dass die beantragte Satzungsänderung erst  eine Woche nach Abschluss der Einwendungsfrist zum  Genehmigungsverfahren für die Gigafactory bekannt geworden ist. Der  WSE hatte sich im Genehmigungsverfahren sehr skeptisch geäußert,  wie der Wasserbedarf der TESLA-Ansiedlung bei weiteren Ausbaustufen  gedeckt werden könnte. Zudem hatte der WSE  Grundwasserkontaminationen durch die TESLA-Fabrik befürchtet (s.  RUNDBR. 1183/1-2, 1153/1-3).  
      Ebenfalls lt. Märkischer  Oder-Zeitung wird in einigen Rathäusern des  WSE-Verbandsgebietes vorgeschlagen, zur Bewältigung von kommenden  Wassermangelzeiten gestaffelte Trinkwassertarife einzuführen.  Werden bestimmte Schwellen  überschritten, würde sich die Gebühr für jeden weiteren  Kubikmeter erhöhen. Zur Bewertung des ganzen Vorgangs kann man noch  die Information beisteuern, dass im Berliner Speckgürtel, in dem das  WSE-Verbandsgebiet liegt, der Wasserverbrauch überdurchschnittlich  hoch ist. Das wird auf zahlreich neu gebaute Einfamilienhäuser mit  großen Gärten und Swimmingpools zurückgeführt. 
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WSE:  Knappes Wasserdargebot  
mit hohem Bedarf in Übereinklang bringen! 
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        Bereits vor zwei Jahren, im  Nov. 2019, hatte der Geschäftsführer des Wasserverbandes  Strausberg-Erkner (WSE) den Verbandsgremien einen ganzen Katalog von  Maßnahmen vorgelegt, wie man die auseinandergehende Schere zwischen  beschränktem Wasserdargebot und zunehmenden Wasserbedarf wieder  schließen könnte. In einer uns vorliegenden Präsentation werden  folgende Maßnahmen vorgeschlagen, wie man den genehmigten  Entnah-memengen wieder näher kommen könnte: 
      
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„Einschränkungen  	der Brauchwasserversorgung an Tagen mit Spitzenmengen (Sportplätze,  	kommunale Grünanlagen, Garten, Autowäsche, Poolbefüllung, Gewerbe  	und Industrie)   
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Druckreduzierung  	an Spitzenfördertagen   
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Versagen  	der Entnahme von Trinkwasser zu Löschwasserzwecken (keine  	Verbandsaufgabe)“. 
          
      Als „mittelfristige Maßnahmen“ zur Reduzierung des Bedarfs  werden in der Präsentation u.a. folgende Maßnahmen aufgelistet: 
      
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„Keine  	Zustimmung zu Neuerschließungen (Wohnen, Gewerbe, Industrie)   
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Limitierung  	von Trinkwassermengen bei Industrie- und Gewerbe 
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Prüfung  	Mehrverbrauchszuschläge für Industrie  	und Gewerbe 
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Abschaffung  	von Gartenzählern und aller Abzugszähler für Industrie und  	Gewerbe 
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Schaffung  	einer verbandseigenen Kontroll- und Bußgeldstelle“ 
          
      Als „mögliche  langfristige Maßnahmen“ zur Erhöhung des Wasserdargebotes wird in der Präsentation eine „intensivere  Zusammenarbeit von benachbarten Aufgabenträgern zur Erweiterung der  Förderkapazitäten“ genannt. Unabhängig von der  TESLA-Komponente könnten die schon 2019 in Erwägung gezogenen  Maßnahmen auch für Wasserversorger von Interesse sein, die  ebenfalls unter einer größer werdenden Differenz zwischen  Spitzenbedarfen und limitierten Entnahmemengen ächzen. Weitere  Auskunft zum WSE-Maßnahmenkatalog: 
      Wasserverband Strausberg-Erkner 
        Am Wasserwerk 1, 15344 Strausberg  
        Tel.: 03341 – 343 0, 03341 – 343 104  
        E-Mail: info@w-s-e.de  
        Internet: www.w-s-e.de 
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Den Wasserbedarf der  TESLA-Fabrik  
nicht isoliert betrachten! 
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          Wegen eines Formfehlers musste  das Einwendungsverfahren zur TESLA-Gigafactory vom August 2021 im  November 2021 vom brandenburgischen Landesumweltamt neu aufgerollt  werden.  
        Nachdem wir uns bereits im ersten Einwendungsverfahren  kritisch zu Wort gemeldet hatten, haben wir auch im zweiten  Einwendungsverfahren („online-Konsultation“) – wie viele  andere EinsprecherInnen ebenfalls - auf die voraussichtlich  eskalierende Niederschlags- und Wasserarmut in der Region um  Grünheide herum hingewiesen.  
        Ferner haben wir in unserer  Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass man den Wasserbedarf  der TESLA-Ansiedlung nicht isoliert betrachten darf, da mit einem  zusätzlichen Wasserbedarf durch Zulieferfirmen und durch einen  Bevölkerungszuzug zu rechnen ist.  
        Zu unserer ersten Stellungnahme  vom Aug. 2021 hatten die TESLA-Juristen argumentiert, dass zukünftige  Entwicklungen in einem Genehmigungsverfahren nach dem  Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) keine Rolle spielen würden.  Wir haben deshalb in unserer Stellungnahme vom Nov. 2021 auf den  Ermessensspielraum der Wasserbehörden nach § 12 (2) WHG  hingewiesen. Insofern sollte in Zeiten der eskalierenden Klimakrise  das wasserwirtschaftliche Bewirtschaftungsermessen auch im  BImSchG-Verfahren entsprechend berücksichtigt werden. Das  Wasserrechtsverfahren ist im TESLA-Fall in das BImSchG-Verfahren  integriert worden. Wörtlich heißt es in unserer Stellungnahme: 
        
           „Mit der Genehmigung der  TESLA-Fabrik werden wasserwirtschaftliche Sachzwänge geschaffen, die dazu führen werden, dass ständig nach neuen  Notlösungen gesucht werden muss, um in einer der wasserärmsten  Regionen Deutschlands einen stetig steigenden Wasserbedarf der TESLA-Fabrik mit ihren vorgesehenen Erweiterungen, der sich im Umkreis von TESLA ansiedelnden Zulieferfirmen und  zusätzlicher Wohnbevölkerung halbwegs decken zu können. Angesichts  dieser – wir nennen es mal dreisten - Herangehensweise fällt uns  nur noch das Zitat von Friedrich von Schiller ein: „Das eben ist  der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß  gebären.“ 
         
          
        Interessierte  RUNDBR.-LeserInnen können unsere beiden Stellungnahmen vom Aug. und  Nov. 2021 via nik@akwasser.de kostenfrei anfordern. 
          
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
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