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	       13. Juli 2021  
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1180, 27. Juni 2021  
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Trinkwasser: Eine  Reglementierung  
      fluorierter Chemikalien steht an 
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         Für  den 2. Juni 2021 hatte das IWW-Zentrum Wasser in Mülheim an der Ruhr  zu einem online-Seminar zur neuen EU-Trinkwasserrichtlinie (s. RUNDBR. 1175/2, 1045/1-2) eingeladen. Eine der Aussagen auf dem  Seminar: Die neue Trinkwasserrichtlinie wird eine Reglementierung der  poly- und perfluorierten Chemikalien nach sich ziehen - und die wird  sich gewaschen haben: Zur Diskussion würden ultrascharfe Grenzwerte  stehen. Derzeit würden sich die fluorierten Chemikalien noch auf  einer Beobachterliste (Watchlist) befinden. Zur Auswahl würden zwei  Parameter stehen:  
      
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„PFAS,  	gesamt“ - also  	der Gesamtheit der poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen -  mit  	einem Grenzwert von 0,5  	µg/l. Da es  	hunderte wenn nicht tausende PFAS geben würde, sei dieser Parameter  	kaum zu handhaben. Für die meisten PFAS-Spezies seien noch keine  	Analyseverfahren vorhanden. 
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„Summe  	der PFAS“ mit  	einem Grenzwert von 0,1  	µg/l. Dabei  	handele es sich um einen Summenwert aus rd. 20 ausgewählten PFAS.  
          
      Dr.  Ulrich Borchers, Leiter der Wasserqualitätsab-teilung beim IWW, ging  davon aus, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten für den weniger  komplexen Parameter „Summe der PFAS“ entscheiden werden. 
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Ultrascharfe  Grenzwertfestsetzung  
für fluorierte Chemikalien 
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          Für  vier PFAS mit besonders hoher gesundheitlicher Relevanz sei ein  Grenzwert im Gespräch, den man „als  dicken Brocken“ einstufen müsse. Vorgesehen sei nämlich eine Limitierung auf nur  noch 2,2 Nanogramm pro Liter (0,0022 µg/l). Noch nie sei ein so  niedriger Wert für einen Trinkwasserschadstoff festgelegt worden.  Die 2,2 ng/l würden gelten für: 
        
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Perfluoroctansäure  	(PFOA)           
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Perflurnonansäure  	(PFNA) 
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Perfluorhexansulfonsäure  	(PFHxS) 
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Perfluoroctansulfonsäure  	(PFOS) 
            
        Vergleichend  machte Borchers darauf aufmerksam, dass in Deutschland für diese  Substanzen derzeit noch ein Leitwert von 50 ng/l gelten würde. Im  unteren Nanogramm-Bereich seien diese Substanzen analytisch noch gar  nicht nachzuweisen. Insofern sei vorstellbar, dass es zu einem  zeitlich gestaffelten Stufenkonzept kommen könnte. Man könnte sich  dann schrittweise den jetzt diskutierten Grenzwerten annähern - in  Abhängigkeit der Fortschritte bei der PFAS-Analytik. 
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       Nanogramm-Grenzwerte:  
        Ein  Problem für die Wasserversorger 
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       Dem  IWW steht auf Grund seiner Trinkwasseruntersuchungen ein großer  Datenbestand zur Verfügung. Basierend auf diesem Datenbestand hat  man in Mülheim a.d.R. ausgerechnet, wie viele Wasserversorger von  einer Überschreitung der unterschiedlichen PFAS-Grenzwerte betroffen  sein könnten. Legt man den Parameter „PFAS-Gesamt“ mit 0,1 µg/l  zu Grunde, dann wäre der Grenzwert in 0,3 Prozent der Fälle  überschritten. Legt man demgegenüber die deutlich schärferen  Schwellenwerte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit  (EFSA) mit nur noch 2,2 ng/l der Auswertung zu Grunde, wäre dieser  Wert in etwa 20 Prozent aller Fälle überschritten. Die dazu  ausgewertete Probezahl lag bei 582 Proben. Die Voraussage von Dr.  Borchers: Bei einer Überschreitungshäufigkeit von 20 Prozent bekäme  man ein Problem. Dann bestehe „Handlungsbedarf“. 
  
AbonnentInnen  des BBU-WASSER-RUNDBRIEFS können via nik@akwasser.de kostenlos einen ausführlichen Tagungsbericht zu dem  IWW-Trinkwas-serrichtlinien-Seminar anfordern. 
  
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