Im RUNDBR. 1243/2 ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass es demnächst vielleicht nichts mehr zu Trinken und zu Essen geben könnte. Mit so einem Schreckensszenario müsste man dann rechnen, wenn Trifluoracetat (TFA) bzw. Trifluoressigsäure auch im Hinblick auf das Trinkwasserrecht als „relevanter Metabolit“ eingestuft würde. („Relevante Metaboliten“ sind Abbauprodukte von Chemikalien – insbesondere von Pestiziden – die als potenziell schädlich für TrinkwasserkonsumentInnen eingestuft werden.) Der dann geltende Trinkwasser-Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) würde bei TFA in allen Trinkwässern überschritten! Und noch schlimmer würde es aussehen, wenn dieser 0,1 Mikrogramm-Grenzwert auch auf Lebensmittel übertragen würde. Lebensmittel sind in der Regel noch höher als Trinkwasser mit der „Ewigkeitschemikalie“ TFA belastet.
In dem Aufsatz „Trifluoressigsäure – Eine große Herausforderung für die Wasserwirtschaft“ von Karsten Nödler in der energie|wasser|praxis 1/26, S. 70 – 74, wird dargelegt, dass im Pestizidrecht TFA als Abbauprodukt von Pestiziden bereits als „relevanter Metabolit“ eingestuft worden sei. Allerdings würde es keinen Automatismus geben, mit dem eine festgestellte pflanzenschutzrechtliche Relevanz auch zu einer trinkwasserrechtlichen Relevanz führen würde. Eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes (UBA) in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium würde klarstellen, dass Relevanzeinstufungen im Pestizid-Recht „nicht unmittelbar auf das Trinkwasserrecht übertragbar sind“.
Zudem sei es so, dass TFA „nachweislich aus multiplen Quellen stammt und flächendeckend über den Niederschlagspfad eingetragen wird“. Der Niederschlagseintrag würde bereits zu einer Grundbelastung von 0,3 µg/l im Grundwasser führen – auch ganz ohne den Einsatz von TFA-haltigen Pestiziden. Somit sei eine eindeutige Zuordnung zur Pestizid-Anwendung ‚kaum möglich‘. Und außerdem würden die vorhandenen toxikologischen Daten eine stoffspezifische Bewertung von TFA ermöglichen, ‚die einer pauschalen Einstufung vorzuziehen‘ sei.
Die genannte UBA-Veröffentlichung (3 S.) ist abrufbar unter:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5620/dokumente/sachstand_pestizid_metaboliten_2.pdf
Dort heißt es, dass die UBA-Stellungnahme einen vorläufigen Charakter habe, da von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Empfehlung zur Relevanzbewertung von Metaboliten für Trinkwasser zu erwarten sei.
Puh, also erst einmal Entspannung. Denn aufgrund der Differenzierung von „relevanten Metaboliten“ im Pestizidrecht einerseits und im Trinkwasserrecht andererseits ist der Kelch an den Wasserversorgern - und an uns TrinkwasserkundInnen - gerade noch mal vorbeigegangen. Denn eine nicht auszuschließende Absenkung des im RUNDBR. 1243/2 erwähnten TFA- Trinkwasserleitwertes von 60 µg/l in den Nanogrammbereich (wie jetzt bei den PFAS erfolgt – s. 1243/1) würde laut Nödler „die Wasserversorgung vor erhebliche Herausforderungen stellen“.